Zuletzt schien es, als sollte die Entscheidung, ob gegen Bundeskanzler Faymann und Staatssekretär Ostermayer Anklagen in der "Inseratenaffäre" erhoben werden, über die Wahl Ende September hinausgezögert werden. Justizministerin Beatrix Karl lässt auch hier eine vernünftige Entscheidung vermissen.

Die Erhebungen dauern nun schon ewig an, wenn bisher kein "rauchender Revolver" gefunden wurde (bzw. kein Involvierter über die Verbindungslinien und die Beziehungen zwischen den Krawallzeitungen und dem Kanzleramt auspackt), dann wird das auch nach der Wahl kaum anders sein. Dass der Kanzler (und die Gemeinde Wien und das Verkehrsressort und - in viel geringerem Maße - einige schwarze Ministerien) Unsummen an schwach bis gar nicht begründbaren Steuergeldern für Inserate in den Krawallzeitungen hinübergeschoben haben, ist eine Tatsache. Dass dies ein politischer Machtmissbrauch ist, darüber kann kein Zweifel bestehen. Ob aber ein strafrechtlich fassbarer Amtsmissbrauch bewiesen werden kann, ist schon eine ganz andere Frage.

Jedenfalls liegt der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft vor, und deren Vorschlag lautet dem Vernehmen nach auf Einstellung des Verfahrens. Das Justizministerium prüft und sollte sich damit nicht aus politischen Gründen Zeit bis nach der Wahl lassen. Das wäre nämlich fast so ungut wie die Inseratenaffäre selbst. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 2.7.2013)