Bern - Ein Genfer Zivilgericht hat der Credit Suisse die Übermittlung von Daten eines ehemaligen Angestellten an die US-Justiz verboten. Erstmals wurde damit von einem Gericht die Datenübermittlung vorläufig untersagt, erklärt der Genfer Anwalt Douglas Hornung, der den Angestellten vertrat.

Seit gut einem Jahr beliefern von einer Klage in den USA bedrohte Schweizer Banken die US-Justiz (mit Erlaubnis des Bundesrats) mit Geschäfts- und Mitarbeiterdaten. Die USA verfolgen mutmaßliche Steuerhinterzieher, die in der Schweiz bzw. bei Schweizer Banken Geld angelegt haben.

Diese Entscheidung sei sehr wichtig für den Schutz des betroffenen Angestellten und gebe Anlass zur Hoffnung für alle anderen Angestellten, die eine Übermittlung von Daten befürchteten. Es handle sich um "einen schönen Etappensieg", betonte Hornung. Auf 22 Seiten verbietet das Gericht der Bank, Dokumente, die den am USA-Desk der Credit Suisse beschäftigten ehemaligen Angestellten betreffen, an Dritte oder Drittstaaten zu übermitteln, zu kommunizieren oder zur Kenntnis zu bringen. Das Geldhaus kann innerhalb von zehn Tagen die Entscheidung anfechten.

Interessenabwägung

Das Gericht bestätigte, dass Anfragen nach den internationalen Regeln zur Rechtshilfe zu erfolgen hätten und diese Regeln in diesem Fall nicht respektiert worden seien. Das Gericht erinnerte zudem daran, dass es um eine Interessenabwägung gehe. Das Interesse der Bank an der Abwendung einer Klage wurde anerkannt. Bemängelt wurde aber, dass die Credit Suisse nicht dargelegt habe, worin konkret der Nutzen der Daten des betreffenden Mitarbeiters bei der Suche der Bank nach einer außergerichtlichen Einigung liege. (sda, DER STANDARD, 26.6.2013)