Salzburg - Weil ein Bäckermeister aus Salzburg seinen beiden Mitarbeiterinnen vor einem Jahr eine Torte in Form eines Phallus mit anzüglichen Worten überreicht hat, ist er jetzt mit einem Zivilprozess wegen massiver "sexueller Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz" am Salzburger Arbeits- und Sozialgericht konfrontiert. Die zwei Frauen fordern "wegen der erlittenen Unbill" eine Entschädigung von 2.000 Euro samt Zinsen.

Die mit Schokoladenglasur überzogene Torte hatte die Gestalt eines erigierten Penis. Eine weiße Zuckerglasur deutete einen Samenerguss an, Schwedenbomben mit Streusel stellten die Hoden dar. Stein des Anstoßes war die Optik der Confiserie, garniert mit offenbar anzüglichen Kommentaren des Geschäftsinhabers. Er soll unter anderem zu seinen Mitarbeiterinnen gesagt haben, sie würden nun "etwas Gescheites sehen".

Klage wegen sexueller Belästigung

Der Bäcker hatte die 40 Zentimeter breite und 70 Zentimeter hohe Torte am 5. Juni 2012 in der Backstube einer der beiden Bediensteten überreicht. Er habe sie "mehrfach verbal und durch Vorlage von Backwaren, die dem sexuellen Bereich zuzuordnen sind, sexuell belästigt", lautete der Vorwurf, wie Imre Juhasz, Sprecher und Vizepräsident des Landesgerichtes Salzburg, erklärte.

Auch die Kollegin der Frau fühlte sich angesprochen. Sie hatte ihren Chef ebenfalls wegen sexueller Belästigung geklagt. Die beiden Gerichtsverfahren wurden verbunden.

Der Bäcker bestritt die Vorwürfe. Seine Rechtfertigung lautete sinngemäß: Er habe die Phallus-Torte den Mitarbeiterinnen nur gezeigt, damit sie über das Verkaufsprodukt bescheid wüssten und es den Kunden auch anbieten sollten. Eine solche Torte könne ja nicht in der Auslage präsentiert werden. Im Übrigen würde sich diese spezielle Backware gleichsam wie warme Semmeln verkaufen. Es bestehe eine große Nachfrage für Polterabende und ähnliche Veranstaltungen. Er habe seine Mitarbeiterinnen nicht absichtlich belästigen wollen, meinte der Bäckermeister. Er bezeichnete die Klage als Racheakt der Mitarbeiterinnen.

Die Klägerinnen haben ihren Arbeitsplatz mittlerweile verlassen. Das Dienstverhältnis wurde im Oktober 2012 beendet. Eine vorbereitende Tagsatzung hat bei Gericht bereits stattgefunden. Die Verhandlung wird am 26. September fortgesetzt. (APA, 24.6.2013)