Die ÖVP hat die Reparatur des "Mafia-Paragrafen" (§ 278a Strafgesetzbuch) platzen lassen. Die Gefahr bei diesem Paragrafen und seiner schwammigen Formulierung war, dass man damit auch bürgerrechtlich-oppositionelle Aktivitäten unter dem Rubrum der " kriminellen Aktivitäten" ins strafrechtliche Eck drängen konnte. Und das ist auch passiert.

Weil man den gewiss nervenden, gewiss überschießend aktiven Tierschützern konkrete strafrechtlich relevante Aktionen nicht mit der nötigen Gewissheit nachweisen konnte, warf man das Netz des § 278a über sie. Mit dem Ergebnis, dass etliche monatelang in U-Haft saßen, dann in einem monatelangen Prozess die Erhebungen der Polizei, das Gefasel mancher Gutachter und letztlich das Anklagegebäude der Staatsanwaltschaft (Wr. Neustadt) nur noch lächerlich wirkten. Der entnervten Richterin, die ganz sicher nicht mit den Tierschützern sympathisierte, blieb am Ende nichts anderes übrig, als alle freizusprechen (inzwischen waren deren Existenzen aber ruiniert).

Aber die Justiz, oder ein gewisser Teil davon, nimmt eine solche Niederlage nicht hin. Das Oberlandesgericht hob in einigen Fällen die Freisprüche auf und ordnet einen neuen Prozess an, diesmal halt nach Einzeldelikten. Das ist schon arg genug. Aber jetzt fällt auch noch die ÖVP um, obwohl sich alle einig waren, dass der 278a "entschärft" gehört. Eine schwache Justizministerin macht dabei mit. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 20.6.2013)