Die umstrittene Speicherung von Handy- und Internet-Daten in der EU beschäftigt weiter den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am 9. Juli findet in dem Gericht in Luxemburg eine Verhandlung zu den Bestimmungen des österreichischen Telekommunikationsgesetzes statt, mit denen die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wurde.

EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht

Die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie insgesamt über 11.000 Privatpersonen beanstanden vor dem Verfassungsgerichtshof die österreichische Regelung. Der Verfassungsgerichtshof bezweifelt, dass die EU-Richtlinie mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Das österreichische Gericht hat daher den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt bis auf weiteres trotzdem in Kraft.

Am selben Tag wird auch eine Klage des irischen Unternehmens "Digital Rights" gegen die Vorratsdatenspeicherung in Irland vor dem EU-Gerichtshof verhandelt. Das Unternehmen macht geltend, die Vorratsspeicherung seiner Kommunikationsdaten sei ungültig. Der irische High Court möchte vom EuGH wissen, ob die EU-Richtlinie mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sowie mit den Grundrechten auf Privatleben, Schutz personenbezogener Daten, freie Meinungsäußerung und gute Verwaltung vereinbar ist.

Grundrechtecharta

Noch keine Termine gibt es zu anderen Verfahren vor dem EU-Gerichtshof in Sachen Vorratsdatenspeicherung. So will die österreichische Datenschutzkommission wissen, ob die EU-Regelung es verbietet, einem Betroffenen gegenüber seinem Anbieter oder dem Netzbetreiber einen Anspruch auf Auskunft über seine eigenen Daten einzuräumen. Für diesen Fall will die Datenschutzkommission auch wissen, ob die EU-Richtlinie gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.

Keinen Verhandlungstermin gibt es auch noch in dem Verfahren, das die EU-Kommission gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung angestrengt hat. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland im Juli 2012 in dieser Causa ein Bußgeld von 315.036,54 Euro pro Tag beantragt. Die EU-Kommission hält sowohl die bisherige Teilumsetzung durch in Deutschland geltende Rechtsvorschriften als auch einen deutschen Gesetzesentwurf für die übrigen Bestimmungen für unzureichend.

Säumig

Auch Österreich und andere EU-Staaten waren bei der Umsetzung lange säumig. Bereits 2010 hat der EuGH Österreich wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung verurteilt. In Kraft getreten sind die Bestimmungen in Österreich erst im April 2012. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde bereits 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet. Im Mai hat der EU-Gerichtshof Schweden zu einem Pauschalbetrag von 3 Millionen Euro wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie verdonnert. (APA, 18.6. 2013)