Der Oberste Gerichtshof der USA hat im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Ethik ein ebenso einfaches wie überzeugendes Urteil gefällt: Menschliches Erbgut, das in der Natur vorkommt, kann nicht patentiert werden, künstlich veränderte DNA aber sehr wohl. Dadurch sind Gentests etwa auf Brustkrebsgene nicht mehr das exklusive Vorrecht von Unternehmen, die das entsprechende Schnipsel in mühsamer Kleinarbeit isoliert haben. Solche Tests sollten nun billiger und - nach Angelina Jolies Vorbild - häufiger angewandt werden.

Das ist gesundheitspolitisch ein Fortschritt. Aber da die große Mehrheit der Genpatente sich auf synthetische DNA bezieht, werden die wirtschaftlichen Folgen des Urteils nach Einschätzung von Experten recht gering sein.

Größere Auswirkungen sind bei nichtmenschlichen Genen zu erwarten. Einerseits haben die Höchstrichter klargestellt, dass Unternehmen keine Pflanzen aus dem Amazonas zu ihrem geistigen Eigentum machen können, bloß weil sie bei ihnen Heilwirkungen entdeckt haben. Das ist ganz im Sinne von Umwelt- und Entwicklungsaktivisten.

Andererseits aber bekräftigt der Gerichtshof den Patentschutz für genveränderte Organismen - und gibt nicht nur der Pharmaindustrie, sondern auch Agrarkonzernen wie Monsanto Flankendeckung. Für Kritiker der Gentechnik ist das Urteil ein Rückschlag. Der Kampf um diese Technologien wird sich nun wohl auf eine andere Ebene verlagern. (Eric Frey, DER STANDARD, 15./16.6.2013)