Wien - Nächste Runde im Streit zwischen dem Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) und Gertrud Meschar rund um ihre Privatstiftung. Laut einem nun vorliegenden rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Wien liegt eine "grobe Pflichtverletzung" von Graf und seinen zwei früheren Kollegen als Stiftungsvorstände vor. Die "massive Reduktion der liquiden Mittel ohne Notwendigkeit" - durch den Kauf eines Hausanteils - sei eine Maßnahme, "die ein sorgfältiger Geschäftsleiter in dieser Situation keinesfalls ergreifen würde", heißt es in dem Beschluss. Aufgrund des hohen Alters von Meschar (Jahrgang 1922) wäre nämlich "nach dem Stiftungszweck auch ein hoher Geldbedarf im Pflegefall bereitzustellen".

Beim Kauf dieses Hausanteils, in dem das Gasthaus des Bruders von Graf eingemietet ist, orten die Richter außerdem einen "möglichen Interessenkonflikt". Ihr Fazit: "Wegen dieser groben Pflichtverletzungen wären sämtliche Mitglieder des Vorstands aus wichtigem Grund abzuberufen gewesen, wären sie nicht mittlerweile zurückgetreten."

Meschar-Anwalt Georg Zanger will jetzt die Kapitalertragsteuer, die durch die Stiftungsauflösung anfällt, einklagen. Weitere Schadenersatzforderungen würden geprüft. Der OLG-Beschluss sei eine gute " Grundlage für einen Strafprozess". Graf ließ ausrichten, er kenne den Beschluss nicht. (pm, DER STANDARD, 15.6.2013)