Madrid - Spaniens Oberster Gerichtshofs hat hunderttausenden Bankkunden mit einem Urteil zu Zinserleichterungen verholfen. Nach einer Entscheidung des Gerichts sind in vielen Kreditverträgen Klauseln illegal, die die Kunden daran hindern, vom niedrigen Zinsniveau zu profitieren. Spanische Banken hatten in Kreditverträgen für den Wohnungskauf bestimmte Mindestsätze für die Zinsen festgelegt für den Fall, dass das Zinsniveau unter eine bestimmte Marke sinkt.

Die Großbank BBVA teilte der Madrider Börsenaufsicht CNMV mit, dass sie diese Klauseln künftig nicht mehr anwenden werde. Davon dürften nach Medienberichten vom Donnerstag fast eine halbe Million Kunden der Bank profitieren. Die Zeitung "El País" berichtete, die Entscheidung der Richter bedeute für die betroffenen Bankkunden Einsparungen von etwa 1.000 Euro im Jahr.

Die Richter hatten ihr Urteil damit begründet, dass die Klauseln über den Mindestzinssatz für die Kreditnehmer nicht klar ersichtlich gewesen seien. Die Entscheidung hat allerdings keine rückwirkenden Konsequenzen. Sie gilt zunächst nur für die verklagten Banken BBVA, NCG Banco und Cajamar. Es wurde jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Rechtsprechung auch auf die Verträge anderer Kreditinstitute ausgedehnt wird. (APA, 13.6.2013)