Straßburg/Brüssel - Börsennotierte Unternehmen müssen von 2015 an in der Europäischen Union keine Quartalsberichte mehr vorlegen. Das Europaparlament billigte am Mittwoch in Straßburg eine entsprechende Reform der Transparenz-Richtlinie. Damit entfällt die gesetzliche Pflicht zur Vorlage entsprechender Berichte. Firmen können natürlich weiter freiwillig oder auf Verlangen der Börse Quartalsberichte veröffentlichen.

Die EU will den Unternehmen Bürokratieaufwand ersparen und dem kurzfristigen Spekulieren an den Finanzmärkten begegnen. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, der die Gesetzesinitiative gestartet hatte, sagte: "Die Berichtspflichten sind modernisiert und die Kosten sinken, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen." Nach Ansicht der EU-Gesetzgeber sind Vierteljahresberichte für den Anlegerschutz nicht notwendig.

Die neuen Regeln müssen von den Mitgliedstaaten noch gebilligt werden, was als Formalie gilt und noch im Juni passieren soll. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Darüber hinaus will die EU den Einstieg in Unternehmen transparenter gestalten. Der Besitz von Finanzinstrumenten - wie etwa Aktienoptionen - soll ab bestimmten Schwellenwerten veröffentlicht werden. Somit wird es schwieriger, verdeckte Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften aufzubauen. (APA, 12.6.2013)