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Die Schweiz hob 2012 von Zinserträgen der EU-Bürger 615,4 Millionen Franken ein, überwiesen wurden davon anonym 461,6 Millionen Franken (372,41 Millionen Euro) an die EU-Staaten

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Grafik: APA

Wien - Ein bilaterales Abkommen zwischen Bern und Wien soll dazu führen, dass einmalig eine Milliarde Euro und dann jährlich 50 Millionen Euro aus der Besteuerung von österreichischen Guthaben in der Schweiz in die österreichische Staatskasse fließt. Schon jetzt gibt es aber aus Zinserträgen von Österreichern in der Schweiz laufende Einnahmen der heimischen Finanz. Basis dafür ist das Zinsabkommen der Eidgenossen mit der EU aus dem Jahr 2004.

Viel Geld

Auf dieser Basis sind seit 1. Juli 2005 (inklusive 2012) knapp 82 Millionen Franken (nach heutigem Kurs (66,6 Millionen Euro) aus Bern nach Wien geflossen, geht aus Zahlen des Schweizer Finanzministeriums vom Dienstag hervor. Zusätzlich haben einige hundert Österreicher ihre Schweizer Zinseinkünfte deklariert und zur Besteuerung in Österreich angemeldet. Das waren seit 2005 weitere 81 Millionen Franken.

Die Basis der bisherigen Geldflüsse ist das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen EU und der Schweiz aus dem Jahr 2004. Es sieht vor, dass die Schweiz von den Zinseinkünften aller EU-Bürger zunächst (1.7.2005 bis 30.6.2008) 15 Prozent, dann ( bis 30.6.2011) 20 Prozent und seither 35 Prozent an Steuern einbehält ("Steuerrückbehalt"). Allerdings ist die Basis dafür eng gezogen. Es gilt nur für bestimmte Finanzprodukte und außerdem behält die Schweiz die gesamte Abgabe selber ein, wenn es sich um einen Schweizer Schuldner handelt ("Verrechnungssteuer"). Schließlich werden auch nur 75 Prozent der einbehaltenen Quellensteuer an die EU-Staaten überwiesen, 25 Prozent gehen als Verwaltungsaufwand an die Schweiz.

Daher hob die Schweiz 2012 von Zinserträgen der EU-Bürger 615,4 Millionen Franken ein, überwiesen wurden davon 461,6 Millionen Franken (372,41 Millionen Euro) an die EU-Staaten.

Schweiz behält keine Verwaltungskosten ein

Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich hat eine deutlich breitere Bemessungsgrundlage als das EU-Abkommen. Die Einmalzahlung von 15 bis 38 Prozent geht außerdem auf den Vermögensbestand und nicht auf die jährlichen Zinserträge. Darum soll daraus eine Milliarde Euro zusammenkommen.

Bei den laufenden Einnahmen im Rahmen des bilateralen Abkommens muss sich Österreich dann hinter EU-Recht einreihen: Die EU-Quellensteuer geht vor, die Schweizer Verrechnungssteuer auch. Durch die Ausweitung auf Einkünfte wie Dividenden, Stiftungserträge und Anderes soll dennoch ein beträchtlicher Betrag (50 Millionen Euro/Jahr) nach Österreich fließen. Außerdem wird der gesamte Betrag überwiesen, die Schweiz behält keine Verwaltungskosten ein. Der Steuersatz beträgt wie bei der heimischen Kest 25 Prozent. (APA, 12.6.2013)