Eisenstadt - Missstände bei der Betreuung von Asylwerbern im Burgenland kritisiert die Volksanwaltschaft in ihrem aktuellen Bericht für 2011/12. Aufgrund von Beschwerden hatte die Volksanwaltschaft eine Prüfung eingeleitet. Als Probleme stellte sie dabei dabei eine mangelhafte Versorgung in Quartieren sowie eine mangelhafte Kontrolle durch die zuständige Stelle im Amt der Landesregierung fest. Ebenfalls kritisiert werden fehlende Integrationsmaßnahmen für Asylwerbende und eine rechtswidrige Einstellung von Leistungen der Grundversorgung.

"Die Wohnbedingungen in etlichen Quartieren waren nicht akzeptabel", heißt es in dem Bericht, der am Montag dem Land übermittelt wurde. Missstände hätten unter anderem "den allgemein verwahrlosten Zustand der Unterkünfte", starken Schimmelbefall, Mäuse- und Ungezieferplagen sowie unhygienische und defekte Sanitäranlagen betroffen.

Würmer im Essen

Zahlreiche Vorwürfe bezogen sich demnach auf mangelhafte Verpflegung: Berichten von Privatpersonen und Asylwerbenden zufolge sollen Würmer im Essen gefunden worden sein. Von der Grundversorgungsstelle seien die Vorwürfe über die Verpflegung als unbegründet beurteilt worden, Quartiergeber hätten diese außerdem bestritten. Beschwerden seien auf kulturelle Unterschiede zurückzuführen, wurde argumentiert.

Mangelhafte psychologische Betreuung

Einen weiteren Missstand sieht die Volksanwaltschaft darin, dass für Asylwerbende mit psychischen oder physischen Problemen keine spezialisierten Einrichtungen zur Verfügung stünden. Angeboten werde nur eine mobile psychotherapeutische Betreuung durch einen Verein.

Standards unzureichend kontrolliert

Außerdem werde die Einhaltung der Standards in den Quartieren vom Land zu wenig kontrolliert. In verschiedenen Fällen sei von den Quartiergebern zwar eine Verbesserung von Missständen verlangt worden, vielfach sei das jedoch nicht geschehen.

"Ein großes Problem sieht die Volksanwaltschaft in der Tatsache, dass die Grundversorgungsstelle nicht die Quartiergeber, sondern die Asylwerbenden für Missstände verantwortlich macht", heißt es in dem Bericht. Unangekündigte Besuche in den Quartieren fänden nicht statt.

Integrationsbemühungen verhindert

Zudem würden viele Quartiergeber keine Maßnahmen setzen, um die Integration von Fremden zu fördern. Förderungen durch Private würden verhindert oder zumindest erschwert.

Entlassung aus Grundversorgung ohne Bescheid

Als rechtswidrig betrachtet die Volksanwaltschaft die Entlassung von Personen aus der Grundversorgung, ohne dass ein Bescheid erlassen wird. Vom Land werde argumentiert, dass das in vielen Fällen ein zu großer Aufwand wäre.

Schwierig gestalte sich teilweise auch die Wiederaufnahme in die Grundversorgung: Es sei möglich, dass Asylwerber bis zu eine Woche warten müssten, da die Grundversorgungsstelle nur einmal pro Woche Sprechtag habe. (APA, 10.6.2013)