Das "taz"-Cover, das für eine Beschwerdeflut sorgte.

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Eine Rüge des deutschen Presserates hat sich die "taz" eingefangen. Nach der Papstwahl titelte die Zeitung: "Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab".

Nach Ansicht des Gremiums hat die Überschrift die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, weil die Nähe des Papstes zur argentinischen Militärdiktatur nicht ausreichend bewiesen sei. Wegen dem Cover waren rund 50 Beschwerden beim deutschen Kontrollorgan der Presse eingelangt. 

Im "taz"-Blog räumt Chefredakteurin Ines Pohl den Fehler ein. Sie schreibt: "Im Nachhinein ist die Zuspitzung in dieser Form nicht gelungen, da die Vorwürfe gegen Bergoglio letztlich nicht eindeutig belegt sind und es auch andere, durchaus glaubwürdige Darstellungen über sein Verhalten während der Diktatur gibt. Damit sind wir in diesem Fall übers Ziel hinaus geschossen."

Nicht beanstandet vom Presserat wurde hingegen der Satz, der in einem "taz"-Kommentar fiel: "Alter Sack I folgt Alter Sack II". (red, derStandard.at, 7.6.2013)