Laut den diversen heimischen Richtlinien zur Gebäudesanierung (Länder und Bund) müssen Häuser mindestens 20 Jahre alt sein, wenn ihre Besitzer in den Genuss einer Förderung kommen wollen. Das Land Oberösterreich macht angesichts der jüngsten Hochwasserkatastrophe aber nun eine Ausnahme: Von den Fluten beschädigte Häuser können auch dann eine Sanierungsförderung erhalten, wenn sie weniger als 20 Jahre alt sind, betonte der zuständige Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) in einer Pressekonferenz am Freitag in Linz.

Ersatzwohungen der Lawog

Energiekennzahlen sollten ebenfalls nicht wichtig sein, sondern die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Wo nötig und möglich, werde die Landes-Wohnungsgesellschaft Lawog außerdem Ersatzwohnungen zur Verfügung stellen, so der Landesrat.

Wie groß die Schadenssumme nach der aktuellen Flutkatastrophe ist, sei vorerst nicht abschätzbar, so Haimbuchner. "Dieses Mal könnten sehr viele denkmalgeschützte Gebäude betroffen sein." Als Beispiel nannte der Landesrat die Barockstadt Schärding, die es arg erwischt hat.

Nach dem Hochwasser im Jahr 2002 wurden vom Wohnbauressort Zahlungen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro für 241 Objekte geleistet. Dazu kamen etwa 2,7 Millionen von der Finanzdirektion. (APA/red, 7.6.2013)