Wien - Hochwasseropfer können finanzielle Hilfe bekommen. Grundsätzlich ist Katastrophenhilfe Ländersache. Für Privatpersonen verspricht der Katastrophenfonds des Bundes laut Finanzministerium rasche und unbürokratische Hilfe. Auf die Frage, ob eine Aufstockung aktuell angedacht sei, wurde im Bundeskanzleramt am Montag versichert, "es wird im Katastrophenfall so viel Geld da sein, wie notwendig ist". Die Regierung hat auch angekündigt, bei der EU um Unterstützung anzusuchen. Im Folgenden ein Überblick über einige wichtige Hilfsfonds:

Der Katastrophenfonds ist 2013 laut Finanzministerium mit rund 374 Mio. Euro dotiert, bisher wurden rund 115 Mio. ausgegeben, also stehen mit Stand Montag noch 259 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Summe wird aber nicht nur für Privatschäden ausgegeben, finanziert werden daraus auch Vorbeugungsmaßnahmen (also etwa Wildbach- und Lawinenverbauung), Unterstützung der Gebietskörperschaften bei Schäden sowie Einsatzgeräte für die Feuerwehren. Heuer sind im Fonds rund 15,8 Mio. für Privatschäden vorgesehen, dazu kommt auch noch eine Reserve von 29 Mio. Euro für private Schäden.

Im Finanzministerium wird aber betont, dass die Mittel im Katastrophenfonds jederzeit aufgestockt werden können. Sobald man einen Überblick hat, kann ein entsprechender Antrag an die Bundesregierung vorbereitet werden.

Grundsätzlich ist die Katastrophenhilfe Ländersache. Der Bund bzw. der Katastrophenfonds ersetzt den Ländern 60 Prozent jener Hilfsgelder, die das Land an den Geschädigten ausbezahlt. Die Länder regeln die Abwicklung der Schadensfeststellung bis hin zur Auszahlung der Hilfsgelder. Die Höhe der Beihilfen wird in Richtlinien der Länder festgelegt.

Antrag bei der Gemeinde

Privatpersonen, denen Schäden durch Naturkatastrophen entstanden sind, können einen Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds direkt bei der jeweiligen Gemeinde stellen. Der Geschädigte muss in der Regel binnen eines Jahres die Wiederherstellung der beschädigten Gebäude durchführen und mit Rechnungen belegen können.

Als Opfer kann man in der Regel mit einer Hilfe von rund 20 bis 30 Prozent, in Härtefällen bis zu 80 Prozent des erlittenen Schadens rechnen. Zu beachten ist, dass die finanzielle Hilfe nur die Wiederherstellung entsprechend dem Zustand eines beschädigten Gebäudes vor der Katastrophe abdeckt.

Finanziert wird der Katastrophenfonds mit Abzügen vom Bundesanteil an Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 1,1 Prozent vom Gesamtaufkommen dieser Steuern.

Familienhärteausgleich

Aufgrund des aktuellen Hochwassers hat das Familienministerium wieder einen Fonds für den Familienhärteausgleich eingerichtet. Grundvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Familienhärteausgleichs ist der Bezug der Familienbeihilfe. Nach einem verkürzten Prüfverfahren stehen jeweils bis zu 2.000 Euro als Ersthilfe zur Verfügung, wenn die Lebensgrundlage durch das Naturereignis zerstört oder schwer beschädigt wurde.

Je nach Schadenausausmaß sind auch höhere Unterstützungen möglich, wobei dafür eine vertiefende Prüfung notwendig ist und Hilfeleistungen von anderen Stellen berücksichtigt werden. Schäden an Ferienhäusern oder Ferienwohnungen werden nicht unterstützt. Antragsformulare stehen auf der Homepage des Familienministeriums zum Download zur Verfügung.

Um im Falle von großen Naturkatastrophen solidarische Hilfe leisten zu können, gibt es außerdem den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF). Finanzhilfen des EUSF können bis zu einer Obergrenze von einer Mrd. Euro pro Jahr mobilisiert werden. Der Fonds ist kein Soforthilfeinstrument, wie auf der Homepage der EU-Kommission betont wird, die Finanzhilfen können mehrere Monate dauern. Die einzelnen Hilfen müssen vom Europäischen Parlament und dem Rat auf Vorschlag der Kommission genehmigt werden.

"Außergewöhnliche regionale Katastrophe"

Die unmittelbaren Schäden eines Mitgliedsstaates müssen drei Mrd. Euro bzw. 0,6 Prozent des Bruttonationaleinkommens überschreiten. Ausnahmsweise kann der Fonds auch im Falle einer "außergewöhnlichen regionalen Katastrophe" in Anspruch genommen werden, wenn sie die Mehrheit der Bevölkerung einer Region in Mitleidenschaft zieht und schwere und dauerhafte Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Stabilität und die Lebensbedingungen hat. Ein Beispiel dafür ist die Hochwasserkatastrophe in Österreich im August 2005.

Anlass für die Schaffung des EUSF waren die schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa im Sommer 2002. Seitdem wurde der Fonds in über 50 Katastrophenfällen in Anspruch genommen, bisher wurden 23 verschiedene europäische Länder mit über 3,2 Mrd. Euro unterstützt. Österreich erhielt bisher rund 149 Mio. Euro. (APA, 3.6.2013)