Wie mehrmals berichtet, wollen die Regierungsparteien Maßnahmen zur Senkung der Wohnkosten treffen - mehrere Arbeitkreise dazu wurden schon vor Wochen installiert. Wenig Übereinstimmendes zwischen SPÖ- und ÖVP-Verhandlern ist bisher durchgesickert, zu den wenigen gemeinsamen Vorhaben dürfte aber die Verpflichtung zur genauen Aufschlüsselung der Zu- und Abschläge zum Richtwertmietzins gehören: Sowohl SPÖ als auch ÖVP wollen damit für mehr Transparenz in den Mietverträgen sorgen.

Verpflichtung schon seit 15 Jahren

Ein aktueller Kommentar des Zivilrechts-Professors Andreas Vonkilch von der Uni Wien lässt Beobachter nun aber etwas ratlos zurück: Vonkilchs profunder Meinung nach müssten nämlich schon seit nicht weniger als 15 Jahren die Zu- und Abschläge in Mietverträgen aufgezählt werden - zumindest dann, wenn sie neben dem Mietrechtsgesetz (MRG) auch unter das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) fallen, was in der weit überwiegenden Zahl der Fälle aber zutrifft.

Konkret gelte das allgemeine Transparenzgebot gemäß § 6 Abs. 3 KSchG nämlich auch für die Mietvertragsgestaltung, argumentiert der Zivilrechtler im "Rechtspanorama" der "Presse" - und meint, dass in diesem Sinne "intransparente" Vertragsbestimmungen sogar unwirksam sein könnten.

Konsequenzen unklar

Eine wesentliche Facette des Schutzzwecks dieser KSchG-Bestimmung werde nach mittlerweile gefestigter Judikatur des OGH darin gesehen, dass dem Verbraucher die wirtschaftliche Tragweite von ihm aufgebürdeten Pflichten - insbesondere Zahlungspflichten - in aller Deutlichkeit vor Augen geführt werden müsse. Dies dürfte, vermutet der Zivilrechtler, nicht nur in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion übersehen worden sein, sondern auch von der Immobilienpraxis: "Nur so ist es wohl zu erklären, dass das Gros der seit 1997 abgeschlossenen Mietverträge gerade keine transparente Aufschlüsselung der bei der Mietzinshöhe berücksichtigten Zu- und Abschläge enthält."

Dies bedeute nun zwar nicht, dass Mieter bei einschlägigen Verstößen des Vermieters "zum Nulltarif" wohnen könnten, so der Experte. Es stehe bei diesen Verträgen vielmehr nicht weniger als die Rechtsgültigkeit an sich auf dem Spiel. Die Spannweite dieser Frage reiche damit "von einem wirtschaftlichen Waterloo für die Vermieter bis hin zu einem regelrechten Pyrrhussieg für die Mieter", so Vonkilch, der der Politik dringend empfiehlt, diese Rechtsfrage zu lösen. (red/APA, derStandard.at, 3.6.2013)