Epalinges - Zwischen Mai 2010 und Februar 2012 haben Forscher vom Institut für Arbeit und Gesundheit in Lausanne 18 Arbeiter an 50 Einsatztagen beim Schneeräumen, Ausbessern der Leitplanken, Kanalreinigen, Holzen oder Mähen der Pflanzen im Mittelstreifen der Autobahn begleitet. Dabei wurde gemessen, wie stark die Arbeiter während den verschiedenen Tätigkeiten Luftschadstoffen, Feinstaub und Lärm ausgesetzt sind. Die Studie zeigte, dass diese Arbeiter im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung einer drei- bis achtfach stärkeren Feinstaubbelastung ausgesetzt waren. Was die Lärmentwicklung betrifft, so wurde die kritische Grenze von 85 Dezibel - ab der mit Gehörschäden zu rechnen ist - häufig überschritten.

Mehr als die Hälfte des Feinstaubs stammt von Arbeitsgeräten

Erstaunlicherweise ist nicht der Autobahnverkehr die Hauptquelle von Schadstoffen und Lärm. Für über die Hälfte der Feinstaublast sind Arbeiten mit Motorsensen und Motorsägen verantwortlich. "Die kleinen Verbrennungsmotoren auf dem Rücken arbeiten mit Benzin, das mit Ölzusätzen vermischt ist. Das macht sie zu Dreckschleudern", sagt Reto Meier, Erstautor der Studie. Um die Feinstaubexposition zu verringern, sei deshalb zuerst bei den Arbeitsgeräten anzusetzen. Dies stelle insbesondere für die Gerätehersteller eine Herausforderung dar, doch liege es auch in der Verantwortung der Arbeitgeber, den Schadstoffausstoß der Geräte zu evaluieren und diesen bei Neuanschaffungen zu berücksichtigen, so Meier.

Lärmentwicklung über 90 Dezibel keine Seltenheit

Dem größten Lärm sind die Unterhaltsarbeiter ausgesetzt, wenn sie den Presslufthammer zur Hand nehmen. Hohe Lärmemissionen von durchschnittlich über 90 Dezibel sind jedoch auch mit dem Gebrauch von Motorsensen oder Motorsägen und mit Unterhaltsarbeiten in Autobahntunnels verbunden. Zwar verwendete ein Großteil der Arbeiter den Gehörschutz, wenn sie den Lärm selbst verursachten, sie verzichteten allerdings häufig darauf, wenn der Lärm von der Autobahn oder von ihren Kollegen herrührte. (red, derStandard.at, 31.5.2013)