Bern - Im Steuerstreit der Schweiz mit den USA gibt es keine Globallösung: Jede Bank entscheidet selbst, ob sie den USA Daten liefert und Zahlungen leistet, um einem Strafverfahren zu entgehen. Der Bundesrat will aber dafür sorgen, dass Banken sich damit in der Schweiz nicht strafbar machen - und zwar im dringlichen Verfahren.

Bereits in der Sommersession soll das Parlament das Gesetz genehmigen, das den Banken die Kooperation mit den US-Behörden ermöglicht. Wie die Bedingungen genau aussehen und was ein Deal mit den USA die Banken kostet, ist aber nicht bekannt. Darüber wollen die USA erst nach der Schlussabstimmung im Parlament informieren.

Harte Diskussion

Die Diskussionen mit den USA seien ziemlich hart gewesen, sagte die schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien. Dies sei nun das Ergebnis der Verhandlungen. Der Bundesrat sei überzeugt, dass es sich um eine gute Lösung handle. Man könne nicht sagen, dass die Verhandlungen zu nichts geführt hätten. "Wir gehen davon aus, dass nun endlich Stabilität und Ruhe einkehrt."

Dass das Gesetz im Dringlichkeitsverfahren durchgepeitscht werden soll, begründete Widmer-Schlumpf mit drohenden Verfahren gegen Banken. Die USA seien nicht bereit, weiter zuzuwarten. Bereits hätten sie Vorbereitungen getroffen, um weitere Banken zur Verantwortung zu ziehen.

Parlamentarier hatten gefordert, dass der Bundesrat anstelle des dringlichen Verfahrens zu Notrecht greift und so die Verantwortung alleine trägt. Dies kam für den Bundesrat laut Widmer-Schlumpf aber nicht infrage. Auf Notrecht greife der Bundesrat nur zurück, wenn es keine anderen Möglichkeiten gebe. Ebenso wenig kam es für den Bundesrat infrage, auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten und damit in Kauf zu nehmen, dass Banken in den USA verurteilt werden. Widmer-Schlumpf erinnerte daran, dass auch Kantonalbanken betroffen sind. Eine Bank nach der anderen könnte in Schwierigkeiten geraten, warnte die Finanzministerin. Sie gehe davon aus, dass auch das Parlament dies nicht wolle.

Kein Verhandlungsspielraum

Dass das Parlament nicht über die Bedingungen und den Preis für den Schlussstrich unter die unrühmlichen Geschäfte der Banken befinden kann, war nach Darstellung Widmer-Schlumpfs nicht zu ändern: Das Angebot der USA sei nicht verhandelbar, die Banken könnten darauf eingehen oder nicht.

Bekannt gab Widmer-Schlumpf lediglich, dass für Banken, die vor und nach 2009 US-Kunden bei der Steuerhinterziehung unterstützt haben, andere Bedingungen gelten. Sollte eine Bank nach 2009 - also nach dem Fall UBS - den großen Teil ihres US-Geschäfts mit unversteuerten Geldern gemacht haben, könnte die Zahlung ein Problem sein, sagte Widmer-Schlumpf. Sie gehe aber nicht davon aus, dass dies auf viele Banken zutreffe.

Ein Jahr Zeit für Vereinbarungen

Mit dem Gesetz erhalten die Banken ein Jahr lang Zeit, auf das Angebot der US-Behörden einzusteigen ohne sich in der Schweiz wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar zu machen. Während das Programm zur Regularisierung der Vergangenheit läuft, soll es keine neuen Strafuntersuchungen geben. Das wurde laut Widmer-Schlumpf mit den USA vereinbart.

Das Gesetz ermächtigt die Banken, mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten und die nötigen Informationen zur Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Angaben über Personen, die das Geschäft mit US-Kunden organisiert, betreut oder überwacht haben oder mit einer solchen Geschäftsbeziehung in Zusammenhang stehen.

Statistische Daten erlaubt

Auch statistische Daten über die Schließung von Konten und den Transfer von Geldern auf Banken im In- oder Ausland sollen erlaubt sein. Auf Basis dieser Informationen können die US-Behörden im Rahmen von Amtshilfeverfahren Kundendaten verlangen. Gruppenanfragen können sie jedoch erst stellen, wenn der Senat das ergänzte, bisher blockierte Doppelbesteuerungsabkommen genehmigt hat.

Den Mitarbeitenden müssen die Banken laut dem Gesetz Schutz bieten. So müssen sie diesen vorgängig über Datenlieferungen informieren und vor Diskriminierung und Entlassung schützen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Banken mit den betroffenen Arbeitnehmerverbänden eine entsprechende Vereinbarung abschNotließen müssen, bevor sie mit den US-Behörden kooperieren.

Auch für Vermögensverwalter, Anwälte und Treuhänder ist ein gewisser Schutz vorgesehen. Deren Daten können zwar im Rahmen der Amtshilfeverfahren ebenfalls an die USA geliefert werden, wenn sie US-Kunden bei der Steuerhinterziehung unterstützt haben. Ihnen steht aber offen, sich auf dem Rechtsweg dagegen zu wehren.

Am 1. Juli in Kraft

Der Bundesrat hatte bereits vor einem Jahr einigen Banken erlaubt, bestimmte Daten - darunter auch solche von Mitarbeitenden - an die USA auszuhändigen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Banken nun während eines Jahres generell dazu ermächtigt werden und mehr Daten liefern dürfen als es die Bewilligung für bestimmte Banken vorsah.

Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2013 in Kraft treten, befristet bis zum 30. Juni 2014. Da die Geltungsdauer ein Jahr nicht übersteigt, untersteht es nicht dem fakultativen Referendum. Ursprünglich hatte der Bundesrat ein Abkommen mit einer Globallösung für alle Banken angestrebt, um den Steuerstreit mit den USA zu beenden. (APA, 29.5.2013)