Berlin/Washington - Deutschland und die USA bauen ihre Zusammenarbeit gegen Steuerhinterziehung aus. Die deutsche Regierung beschloss die Unterzeichnung eines Abkommens zur Förderung von Steuerehrlichkeit. In dem Vertrag verpflichten sich beide Länder, die für die Besteuerung relevanten Daten von Finanzinstituten auszutauschen. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass durch die Einschaltung ausländischer Banken oder Finanzdienstleister Steuern hinterzogen werden können.

"Die Bundesregierung setzt damit ein weiteres deutliches Signal im Rahmen ihrer internationalen Initiativen hin zu mehr Transparenz und Steuerehrlichkeit", erklärte das deutsche Finanzministerium. Der Vertrag hat seine Grundlage in einem Musterabkommen, das Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien zusammen mit den USA erarbeitet und Mitte 2012 veröffentlicht hatten.

Zusammenhang mit" Facta"-Vorschriften

Das Abkommen fügt sich in die jüngste internationale Entwicklung ein. So haben sich die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20-Staaten im April in Washington für eine Weiterentwicklung des OECD-Steuer-Standards hin zu einem automatischen Informationsaustausch ausgesprochen.

Die Vereinbarung steht außerdem im Zusammenhang mit den von den USA eingeführten "Facta"-Vorschriften. Danach wird auf Kapitalerträge, die ein ausländisches Finanzinstitut aus US-Quellen bezieht, eine Quellensteuer von 30 Prozent erhoben. Sie kann nur vermieden werden wenn sich die Bank dazu bereit erklärt, Informationen über Konten zur Verfügung zu stellen, die sie für US-Personen führt. (APA, 29.5.2013)