Die chinesische Regierung ist laufend bemüht, das chinesische Gerichtssystem westlichen Standards anzugleichen. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) scheint diese Bemühungen noch nicht ganz anzuerkennen. In einer neuen Entscheidung (27. 2. 2013; 7 Nc 4/13t) muss nach Meinung des OGH "die zeitintensive und (im Verhältnis zum Streitwert) zweifellos auch sehr kostspielige Rechtsverfolgung im weit entfernten Sitzstaat der Beklagten (China) für den Kläger als unzumutbar angesehen werden". Aus diesem Grund erlaubt der OGH dem Kläger ausnahmsweise die Klagsführung in Österreich. Eigentlich verfügt die chinesische beklagte Partei in Österreich über keinen Gerichtsstand, sodass gar keine österreichische inländische Gerichtsbarkeit vorliegt.

Der OGH nimmt in diesem Fall auf den von ihm als "Warnung" bezeichneten Exportbericht China (11/2012) der Wirtschaftskammer Österreich Bezug. Dort heißt es: "Von der Wahl chinesischer ordentlicher Gerichte ist eher abzuraten. Verfahren dauern häufig lange, und die Urteile sind nach wie vor unberechenbar." Die WKO rät, in Verträgen vorab ein Schiedsgericht zu bestellen, das dann im Konfliktfall eingeschaltet wird. (Anton Becker, DER STANDARD; 29.5.2013)