Severin Corti hat bei sechs der renommiertesten Winzer des Landes nachgefragt, welche ihrer noch unbekannten Kollegen mehr Anerkennung und Bekanntheit verdient hätten
Ansichtssache
/
Severin Corti
,
Uwe Schiefer weiß sofort, wen er vorschlagen wird, Willi Bründlmayer hingegen muss sich das erst durch den Kopf gehen lassen. Dafür ist seine Empfehlung dann nur zweimal ums Eck in Mollands – also wie Bründlmayer selbst im Kamptal – zu Hause, während der Südburgenländer Schiefer uns mit seinem Tipp ins steirische Sausal schickt.
Allerdings zu einem Winzer, der (wie Schiefer selbst) auch herausragenden Blaufränkisch keltert. Die Idee ist ebenso einfach wie bestechend: Sechs bestens etablierte Winzer aus sechs der herausragenden Weinbauregionen des Landes verraten ihren besten Tipp für Weine von Winzern, die bislang noch nicht jene Aufmerksamkeit bekommen, die jene ihnen wünschen würden. Manche dieser Winzer sind geradezu blutjung, andere gehen ihrer Berufung seit Jahrzehnten mit Leidenschaft und Zähigkeit nach, ohne dass die Öffentlichkeit sie entsprechend gewürdigt hätte.
Was auffällt, ist die Beschwingtheit und ermutigende Freude der Großen, wenn ihre Kollegen es wagen, ausgetretene Wege zu verlassen. Wenn sie sich auf ihr Gespür und ihre Sensibilität einlassen, um selbst die Richtung zu bestimmen, statt bloß dem zu entsprechen, was der angesagte Stil oder gar die Weinbeamtenschaft vorgeben wollen. Was ebenso auffällt ist, dass alle – bis auf einen – aus Weinbauernfamilien kommen. Und wie erstaunlich es ist, dass die Namen der Macher solch außerordentlicher Weine nicht schon längst in aller Munde sind. (Severin Corti, DER STANDARD, Feinkost)
In dieser Galerie: 6 Bilder
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.