In wirtschaftlich schwierigen Zeiten versuchen alle Staaten, mehr Steuern einzutreiben. Es überrascht daher nicht, dass sich in unserer globalisierten Welt die Diskussion über optimierte Steuereintreibung auf die internationale Ebene verlagert.

Nur international anerkannte Normen werden es ermöglichen, dem im Endeffekt unergiebigen Zwist zwischen legalen und legitimen steuerlichen Konstrukten zu entkommen. Im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung haben besonders die EU, die OECD, das Weltforum für Transparenz und Informationsaustausch, sowie der Internationale Währungsfonds Normen erstellt, die es nun gilt, der modernen, globalisierten Wirtschaft des 21. Jahrhunderts anzupassen. Luxemburg beteiligt sich aktiv an diesen Diskussionen. Es braucht ein klar gegliedertes Regelwerk, um der Wirtschaft gesicherte Rahmenbedingungen zu geben, in denen Steuerpflicht für alle gilt, ohne dass Steuerwillkür wuchert.

Je kleiner ein Land, desto größer sein Ausland. Das weiß auch Luxemburg und betont deshalb unermüdlich die Notwendigkeit der weltweiten Anwendung der internationalen Regeln im Steuerbereich. Werden Letztere nicht auf globalem Niveau eingeführt, entsteht ein Wettbewerbsnachteil für die Länder, die diese Normen anwenden, und es besteht ein nicht zu unterschätzendes Risiko der wirtschaftlichen Auslagerung in nicht regelkonforme Länder oder Territorien. Ohne weltweite Anwendung wird das internationale Steuerregelwerk letztendlich unterlaufen. Um dies zu vermeiden, wird Luxemburg wie bisher auf dem möglichst großen geografischen Anwendungsbereich bestehen. Ein besonderes Augenmerk muss hierbei Steueroasen gelten, die von verfassungsrechtlichen Konstrukten in meist großen Ländern profitieren.

Steuerzahlende Konzerne müssen Zielsetzung sein

Aufgrund der Abwanderungsgefahr von Geldern, die dringend für Investitionen in Europa benötigt werden, hat Luxemburg sich entschieden, nicht an dem Projekt einer Finanztransaktionsteuer teilzunehmen. Einer derartigen Steuer auf Welt- oder mindestens EU-Niveau könnten wir zustimmen. Doch das Risiko einer Auslagerung, aufgrund ungenügender Teilnahme, können wir nicht eingehen.

Der automatische Informationsaustausch als neue internationale Norm wird ausdrücklich von Luxemburg begrüßt und auf weltweitem Niveau eingefordert. Wir haben die internationalen Entwicklungen in diese Richtung zur Kenntnis genommen. Ab 2015 werden wir deshalb, fußend auf dem Anwendungsbereich der 2003er Zinsrichtlinie, den automatischen Informationsaustausch einführen.

Diese neue Norm wird ein Meilenstein sein in der Weiterentwicklung des Luxemburger Finanzplatzes als modernes und transparentes Zentrum. Doch bestehen wir darauf, dass der automatische Informationsaustausch jetzt wirklich zum internationalen Standard wird, wie es kürzlich von den G20-Finanzministern in Washington, D.C. angeregt wurde.

Steuerzahlende und gewinnbringende internationale Konzerne sollten die Zielsetzung der Besteuerungsdebatte sein, die zurzeit in der OECD und der EU stattfindet. Nur eine florierende Wirtschaft wird die Basis für Steuererhebung, Arbeitsplatzbeschaffung und Wachstum liefern. Dazu braucht es ein internationales Regelwerk, das zum einen eine Überbelastung der Unternehmen durch Doppelbesteuerung vermeidet, zum andern eine Nullbesteuerung verhindert. Das Prinzip der Besteuerung sollte im Vordergrund stehen, nicht der Ort der Besteuerung.

Wir brauchen einen gesunden Steuerwettbewerb

Europäische Richtlinien und internationale Steuerabkommen müssen Konzernen mit grenzübergreifender, ja weltweiter Aktivität die Möglichkeit bieten, sich wirtschaftlich und steuerlich effizient zu strukturieren. Dazu gehört die internationale Akzeptanz, dass Kundenbesteuerung, über den Weg der Mehrwertsteuer, oder Arbeitnehmerbesteuerung, über den Weg der Einkommensteuer, getrennt zu beurteilen sind von der Besteuerung von Hauptsitzfunktionen in einem anderen Land – soweit der Hauptsitz dort eine reelle Aktivität aufweist. Dies infrage zu stellen, käme einer Verneinung des EU-Binnenmarktes gleich. Es wäre zugleich eine Infragestellung des Hauptsitzkonzeptes mit nicht absehbaren Folgen für die Wirtschaftlichkeit dieser Konzerne. Dies könnte ihnen eine Abwanderung in wirtschaftsfreundlichere Gefilde nahelegen.

Viele Firmen haben Luxemburg auserwählt als bestmöglichen Standort ihres europäischen oder ihres weltweiten Hauptsitzes. Sie weisen in Luxemburg reelle Aktivität mit hohem Mehrwert auf. Die Besteuerung dieser Firmen in Luxemburg ist legal und legitim. Wir werden uns weiterhin bemühen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Attraktivität des Landes als Standort für Investoren erhalten. Dazu gehört auch eine Steuerpolitik, die internationale Normen und deren weltweite Anwendung durchsetzt. Normen schaffen objektive Kriterien zur Besteuerung. Sie bedeuten nicht steuerliche Gleichschaltung.

Wie in allen Bereichen des wirtschaftlichen Wirkens, ist Wettbewerb innerhalb der EU auch im Steuerbereich positiv zu bewerten. Nur gestärkt durch einen fairen Steuerwettbewerb innerhalb der EU wird Europa den Wettkampf in der globalisierten Welt erfolgreich bestehen und damit eigenes Wachstum und Steuereinnahmen schaffen.

Die Herausforderungen könnten zurzeit für Luxemburg kaum größer sein. Doch werden wir sie weiterhin offensiv angehen, mit dem erklärten Ziel, dynamisch und konstruktiv an einem modernen und weltweit angewandten Steuerregelwerk mitzuwirken, ohne dabei je die Interessen des Landes, seiner Großregion und Europas als Wirtschaftsstandort aus den Augen zu verlieren. (Luc Frieden, derStandard.at, 21.5.2013)