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Laborarbeit und Dissertation von Nicht-EU-Ausländern in Österreich: oft erst nach bürokratischen Hürden

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Wien - Ein junger chinesischer Physiker wurde einst von der Uni Innsbruck angeworben, um hier an einem Projekt mitzuarbeiten und dabei gleich seine Dissertation zu schreiben. Man wollte ihn anstellen. Laut den aktuellen Ausländeraufenthaltsbestimmungen wäre das auch kein Problem gewesen. Allerdings durfte er nur an die Uni ins Doktoratsprogramm, wenn er auch in seiner Heimat China die Berechtigung dazu gehabt hätte. Dazu fehlte ihm aber eine Ausbildung in chinesischer Geschichte. Ein Wissen, das er für seine Karriere wohl nie braucht.

Im Universitätsgesetz von 2002 heißt es, der Student müsse das "Recht zur unmittelbaren Zulassung" im Heimatland haben. Dafür wird eine Bescheinigung verlangt. Sie ist aber, selbst wenn das Recht besteht, gar nicht so leicht erhältlich: Der Experimentalphysiker Rudolf Grimm von der Universität Innsbruck weiß, dass in Russland oder in China derlei Bescheinigungen gar nicht ausgestellt werden. Grimm ärgert sich: "Wir sollten unsere Projektmitarbeiter nach Qualität aussuchen können und nicht nach unsinnigen Vorschriften." Das behindere den Zugriff auf gute Mitarbeiter aus Drittländern "ganz gewaltig".

Der renommierte Physiker und Wittgensteinpreisträger meint: "Es hat mir schon mehrfach schlaflose Nächte bereitet, einen hervorragenden Projektmitarbeiter aus dem Ausland geholt zu haben und dann festzustellen, dass die Universität ihn trotz vorliegender Äquivalenz beim absolvierten Studium möglicherweise dann gar nicht zulässt."

Der Aufenthalt von etablierten Forschern aus Nicht-EU-Staaten verläuft dagegen mittlerweile reibungslos, sagt Markus Knabl, administrativer Direktor am Institut für Quantenoptik und Quanteninformation (IQOQI) in Innsbruck. Laut Innenministerium kommt es darauf an, ob der von den Unis oder Forschungseinrichtungen angeworbene Wissenschafter bis zu sechs Monaten oder länger als sechs Monate in Österreich bleibt. Knabl: "Die zweite Variante ist die wahrscheinlichere."

Hier kann man unter anderem eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Hochqualifizierte und eine Blaue Karte EU beantragen. Lebenspartner können auch unter vereinfachten Bedingungen zuziehen. Allerdings müssen sie verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Diese Aufenthaltsbewilligung läuft unter dem Titel " Familienzusammenführung". Mittlerweile kann auch der Arbeitgeber die Aufenthaltsbewilligungen beantragen. Nachzuweisende Verdiensthöhen seien, so Knabl, kein Problem. Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte sind das 2538 Euro brutto für Wissenschafter, die älter als 30 sind. Wissenschafter, die geholt werden, sollten eigentlich besser verdienen.

Mit einigen Drittstaaten hat Österreich eine Vereinbarung über den Austausch von Studenten geschlossen - etwa mit Pakistan. "Hier haben wir keine Probleme mit Paragrafen", sagt Grimm. Hier sei oft die Qualität der Studenten nicht wirklich zufriedenstellend,

Der chinesische Student durfte letztlich an die Uni Innsbruck. Das Recht zur Zulassung müsse man oft auf grauen Wegen erlangen, meint Grimm.

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(Peter Illetschko, DER STANDARD, 18.5.2013)