Wien - Für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ist es "ein Armutszeugnis" - doch in der ÖVP meint man, Schaden verhindert zu haben: Würde das Gleichbehandlungsgesetz so verändert, dass künftig auch Diskriminierung wegen Alters, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung bei Dienstleistungen verboten wäre, so würde das "tief in unser aller Eigentums- und Freiheitsrechte eingreifen", meint ÖVP-Nationalratsabgeodnete Christine Marek.

Seit Montag ist klar, dass sich das ÖVP-Argument durchgesetzt hat: Im Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats stimmten Schwarz und Rot für eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes ohne Angleichung der Diskriminierungsschutzniveaus (Levelling-up).

Kommende Woche geht das Gesetz ins Plenum. "Es ist eine wahre Farce", ärgert sich Grünen-Frauensprecherin Judith Schwentner. Denn hiermit würden zum Beispiel Lesben und Schwule auch künftig keine rechtliche Handhabe haben, um sich gegen Homosexuellen feindliche Vermieter zu wehren: ein Recht, das aus sexistischen oder rassistischen Gründen Benachteiligten schon länger zukommt. Dabei gebe es bereits in 17 EU-Staaten gleichen Schutz für alle.

Spekuliert wird jetzt über die Gründe für das Nein der ÖVP. Immerhin hatte es im Herbst bereits einen Ministerratsentwurf mit Levelling-up gegeben. Dem STANDARD liegen zwei einander widersprechende Stellungnahmen der Österreichischen Bischofskonferenz im Begutachtungsverfahren vor: Erst, am 24. September, voll und ganz für, dann, am 6. November, gegen die Angleichung - weil diese "in die Freiheit der Bürger" eingreife, "ihre wirtschaftlichen Beziehungen" zu gestalten.

Der Gesetzentwurf wurde im Lauf des November eingeengt. "Mit der Bischofskonferenz hatte das gar nichts zu tun", betont ÖVP-Abgeordnete Marek. Von der Bischofskonferenz gab es trotz Anrufs keine Stellungnahme.

Grünen-Kritik gibt es indes auch an den neuen Regeln für Einkommenstransparenz. Stellenanzeigen für Selbstständige oder auch Manager seien von der Verpflichtung ausgenommen, das Mindestgehalt zu beinhalten. "Ein Vorteil für potenzielle Boni-Bezieher", so Schwentner. (Irene Brickner, DER STANDARD, 16.5.2013)