Wien - Mit einem Schuldspruch zu lebenslanger Haft ist am Dienstag der Prozess gegen einen Gefängnisausbrecher am Wiener Landesgericht zu Ende gegangen. Die große Mehrheit der Geschworenen sah es für erwiesen an, dass der Beschuldigte am 23. August des Vorjahres den Vater seiner Freundin vorsätzlich ermordet hat.

Aufgrund der hohen Rückfallgefahr wurde zusätzlich eine Einweisung in die Psychiatrie verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Nikolaus Rast meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Beschuldigte bestritt bis zuletzt eine Mordabsicht. (APA/red, 14.5.2013)