Linz/Wien - Ein Beschäftigter mit einer Behinderung ist von seinem Arbeitgeber im Mühlviertel in Oberösterreich jahrelang unterbezahlt worden. Ab dem Beginn eines längeren Krankenstandes bekam er gar kein Geld mehr. Das zeigte die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich in einer Presseaussendung am Dienstag auf. Sie erkämpfte für ihn in langwierigen Gerichtsverfahren 26.000 Euro.

Der begünstigte Behinderte arbeitete seit 1997 für den Unternehmer. Im Jänner vergangenen Jahres bat er die Arbeiterkammer um Hilfe. Denn er habe im Oktober 2011 einen längeren Krankenstand antreten müssen und bekomme seither keinen Lohn mehr. Wenn er Geld fordere werde er vertröstet.

Weder Urlaubs- noch Krankengeld

Die Rechtsexperten der AK sahen sich die mitgebrachten Unterlagen an und stellten dabei fest, dass der Mann schon etliche Jahre unter dem Kollektivvertrag bezahlt worden war. Überstundenentgelt bekam er ebenfalls nicht, 2011 auch weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Mangels Arbeits- und Entgeltsbestätigung des Arbeitgebers gab es von der Krankenkasse kein Krankengeld. Als dem Dienstnehmer im April 2012 eine Invaliditätspension zugesprochen wurde, beendete er das Arbeitsverhältnis. Die ihm zustehende Abfertigung von sechs Monatsentgelten erhielt er ebenso nicht.

Die Arbeiterkammer musste mehrere Gerichtsverfahren durchfechten, damit der Mann zuletzt 26.000 Euro erhielt. AK-Präsident Johann Kalliauer kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Anspruch noch viel höher gewesen wäre, wenn nicht kurze Verfallsfristen das Einklagen verhindert hätten. Er ist für ihre Abschaffung. (APA, 14.5.2013)