Wien - Kunden der Bestattung Wien haben in der Vergangenheit für die Entfernung von Blumengebinden und Trauerkränzen keine Umsatzsteuer (20 Prozent, Anm.) bezahlen müssen. Denn das stadteigene Unternehmen war - gestützt durch ein Gutachten - der Meinung, für diese Leistung müsse keine entsprechende Steuer verrechnet werden. Die Konkurrenz, konkret die Vereinigung der Friedhofsgärtner, sah sich am Markt benachteiligt, klagte und bekam nun durch ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien recht, wie deren Anwalt Dominik Konlechner am Montag in einer Aussendung mitteilte.

Stein des Anstoßes war das Angebot der Bestattung, bei Begräbnisbestellungen gleich die Entfernung von Gebinden und Kränzen durch die ebenfalls städtische Friedhöfe Wien GmbH mitzuvermitteln. Damit würde man den Trauernden zahlreiche Wege und bürokratische Hürden ersparen, lautete die Botschaft. Nahmen die Kunden das Service an, wurde keine Umsatzsteuer verrechnet.

Kranz- und Gebindeentsorgung

Denn im Zusammenhang mit Gräbern gebe es eine Reihe von Leistungen, für die keine Steuer anfalle und man sei im Unternehmen der Meinung gewesen, auch die Kranz- und Gebindeentsorgung gehöre hier dazu, sagte ein Sprecher der Bestattung. Ein entsprechendes Gutachten habe dies untermauert.

Die Vereinigung der Friedhofsgärtner klagte dagegen und argumentierte, dass man selbst derlei Arbeiten nur unter Aufschlag der Umsatzsteuer anbieten könne und deshalb am Markt benachteiligt sei. Das Handelsgericht sah dies ebenso und entschied nun, dass auch die Bestattung bzw. Friedhöfe Wien die Steuer verrechnen müssen. Wobei dies ohnehin bereits seit Herbst 2011 wieder passiert, wie der Sprecher betonte. Denn bereits damals habe das Gericht eine einstweilige Verfügung verhängt. (APA, 13.6.2013)