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Das Urteil sei eine akzeptable Lösung, heißt es seitens Rewe.

Foto: AP/Vennenbernd

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Grafik: APA

Wien - Die Razzien wegen des Verdachts von Preisabsprachen liegen nun schon über ein Jahr zurück. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte im Februar in der Rewe-Zentrale in Wiener Neudorf eine mehrtägige Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Verdacht: Absprachen über Endverkaufspreise und Aktionszeiträume zwischen Rewe und Lieferanten insbesondere aus der Bier- und Molkereibranche.

Nun hat das Kartellgericht den Lebensmittelhändler Rewe zu einem Bußgeld in der Höhe von 20,8 Millionen Euro verdonnert und damit die zweithöchste jemals in Österreich ausgesprochene Kartellstrafe verhängt. Die höchste Geldstrafe war mit 75,4 Millionen Euro gegen das sogenannte Aufzugskartell verhängt worden.

Rewe sieht "akzeptable Lösung"

BWB-Sprecher Stefan Keznickl begründete das Urteil damit, dass Rewe von 2007 bis 2012 mit Lieferanten Endverkaufspreise und andere Parameter abgesprochen habe. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Rewe bezeichnete das Urteil als "für beide Seiten akzeptable Lösung". Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen habe man der einmaligen Bußgeldzahlung zugestimmt, so Rewe in einer Aussendung. Bereits im Vorfeld des Gerichtsverfahrens habe man die Vorwürfe der BWB anerkannt. Damit sei ein "möglicherweise jahrelang anhaltender Rechtsstreit" vermieden worden. Außerdem hat sich Rewe verpflichtet, gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen Leitfaden zum Thema "Kartellrechtliche Anforderungen in Einkaufsverhandlungen" zu erstellen, der dann für den gesamten heimischen Lebensmittel- und Drogeriefachhandel richtungsweisend sein soll.

Grauzonen, keine Schädigung

"Mit der nun gefundenen Einigung möchte ich aber auch klar betonen, dass Konsumenten in keiner Form auch nur irgendwie geschädigt wurden", versuchte Rewe-International-Chef Frank Hensel zu beruhigen.

Es habe Grauzonen gegeben, welche Preisinformationen mit Lieferanten ausgetauscht werden dürfen, erklärte Rewe-International-Pressesprecherin Corinna Tinklere. Deswegen seien aber keine höheren Preise für Kunden entstanden. Die Nahrungsmittel-Sortimentsverteuerung bei Rewe belief sich laut Tinkler auf plus 1 Prozent, im Vergleich zu mehr als 3 Prozent Nahrungsmittel-Teuerung im Verbraucherpreisindex. 

Österreich-Aufschlag durch Absprachen

Die Arbeiterkammer (AK) sieht indes durch die Strafe ihren Verdacht auf einen "Österreich-Aufschlag" durch Preisabsprachen bestätigt. "Es wird immer klarer, dass die im internationalen Vergleich überhöhten Lebensmittelpreise in Österreich auch auf Kartellabsprachen beruhen", so AK-Direktor Werner Muhm in einer Aussendung. Der über Jahre verlangte "Österreich-Aufschlag" müsse den Konsumenten wieder zurückgegeben werden. Die Geldbuße für Rewe solle für Konsumentenschutz zweckgewidmet werden. Derzeit fließen sämtliche Kartellstrafen dem Bund zu.

Weiters solle der Gesetzgeber schärfere Wettbewerbsregelungen machen, Kartellgewinne müssten abgeschöpft werden: "Wir fordern für hochkonzentrierte Märkte wie Energie, Mineralöl und Lebensmittelbranche, wo wenige Anbieter den Markt beherrschen, eine Beweislastumkehr." Dabei müsse der Anbieter beweisen, dass die Preise gerechtfertigt sind, nicht die Konsumenten. Und schließlich müssten geeignete Instrumente zur Abschöpfung von Streuschäden zur Verfügung gestellt werden. (APA, 13.5.2013)