Wien - Im Vorjahr gewährte Österreich 2050-mal "subsidiären Schutz": Diesen Status erhalten Menschen, die nicht als direkt vom Heimatstaat verfolgt gelten, dort aber etwa zu einer allgemein bedrohten Gruppe gehören. Von Asylberechtigten unterscheiden sie rechtliche Nachteile, die die Integration hemmen. So wird der Aufenthalt nur von Jahr zu Jahr verlängert, weil sich die Situation im Herkunftsland ja bessern könnte - bei der Job- und Wohnungssuche ist dies ein großes Hindernis.

Zustände in Massenunterkünten angeprangert

Schlechter gestellt sind Schutzberechtigte laut Anny Knapp von der Asylkoordination auch bei Familienbeihilfe und Einbürgerung. Sie haben zwar ein Recht auf staatliche Grundversorgung, doch das Leben im Asylwerberheim bietet wenig Perspektive. Wer etwa auf Jobsuche aus einem anderen Bundesland nach Wien zieht, verliert laut Auskunft der Stadt den Anspruch. Gemeindewohnungen bleiben ihnen ohnehin verwehrt.

In Briefen an die Politik hat das Flüchtlingshilfswerk UNHCR die Probleme - so auch die Zustände in Massenunterkünften - angeprangert. Einen davon hat Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) erhalten - und flugs ans Innenministerium weitergeschickt, weil dieses für "Asylfragen" zuständig sei. Dort spielt man den Ball volley an die Stadt Wien weiter: Die Quartierfrage falle in deren Bereich.

Dass Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SP) der Öffnung der Gemeindebauten zustimmt, schließt sein Sprecher mit Verweis auf die mit 30.000 Anwärtern jetzt schon ellenlange Warteliste aus. Überdies gebe es bereits ein "umfassendes Angebot" für Schutzberechtigte - etwa Beratungsstellen, die bei der Wohnungssuche helfen.

Verbesserungen 2014

Dem widersprechen Flüchtlingshelfer von Caritas, Diakonie und Co vehement: Es brauche gezielte Integrationsprogramme inklusive leistbarer "Startwohnungen". Die wenigen existenten Projekte platzten aus allen Nähten.

Kein Thema sei auch eine Gleichstellung mit Asylberechtigten, heißt es aus dem Innenministerium. Mit 2014 kommen aber zumindest Verbesserungen: Ab dem zweiten Jahr im Land erhalten Schutzberechtigte den Aufenthalt für zwei Jahre verlängert. (jo, DER STANDARD, 10.5.2013)