Korneuburg - 15 Jahre Haft: So lautete am Mittwoch das Urteil des Landesgerichts Korneuburg gegen einen 49-jährigen Mann, der nur wenige Stunden davor ein Teilschuldgeständnis abgelegt hatte, im vergangenen Jahr 13 Raubüberfälle auf alte Damen im Bezirk Mistelbach und in Wien verübt zu haben. Verfahrenshelferin Andrea Seidl legte Berufung hinsichtlich des Strafausmaßes ein.

Keine Erklärung der Staatsanwaltschaft

Die drei Mitangeklagten wurden wegen Beitrags zum schweren Raub zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Verteidigerin Angelika Tupy, die das beschuldigte Ehepaar vertrat, erklärte Rechtsmittelverzicht. Der vierte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit sind sämtliche Urteile nicht rechtskräftig.

Zeichen gegen brutale Vorgangsweise

Mit der Höchststrafe von 15 Jahren Haft für den Hauptangeklagten wollte der vorsitzende Richter Helmut Neumar ein Zeichen gegen die brutale Vorgangsweise den Opfern gegenüber setzen.

Die Strafen für das angeklagte Ehepaar seien "mild" ausgefallen, so der Richter. Für den 30-jährigen Ehemann, der zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, hätten sich seine bisherige Unbescholtenheit und sein Geständnis bei der Einvernahme positiv ausgewirkt. Als "durchaus angemessene" Strafe bezeichnete der Richter die sechs Jahre Haft für die Ehefrau: "Das ist nur ein Jahr mehr als das Mindestmaß."

Allerdings wertete er die kaum vorhandene Bereitschaft des vierten Angeklagten, über die verübten Raubüberfälle "sinnvoll" Auskunft zu geben, fast als "Verhöhnung des Gerichts". Der 30-jährige Markthändler wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. (APA/red, derStandard.at, 8.5.2013)