Frankfurt/Wien – In Deutschlands Finanzszene herrscht Aufregung. Grund dafür ist ein Gesetz, wonach Vorständen von Banken und Versicherungen fünf Jahre Haft drohen sollen, wenn sie ihr Unternehmen in eine Schieflage bringen. Holprig daran ist die Definition. Denn schuldig soll künftig nicht nur der sein, der vorsätzlich handelt, sondern, wer "fahrlässig"  agiert. Wann das der Fall ist, ist im Gesetzesentwurf wiederum nicht klar definiert.

Dort heißt es sinngemäß, dass schuldig ist, wer es unterlässt, sicherzustellen, dass Prozesse, Systeme und Vorkehrungen implementiert werden/sind, die Risiken verhindern, die das Unternehmen im Bestand gefährden.

In Summe ist das Gesetz "irrsinnig schwammig" , sagt der Münchner Strafrechtsprofessor Klaus Volk zum STANDARD. So eine Vorgabe würde dazu führen, dass Banken kaum mehr Handlungsspielraum hätten.

Diskutiert wird bereits eine Abänderung des Gesetzesentwurfs. Demnach soll die deutsche Finanzaufsicht Bafin künftig Versäumnisse oder Risiken in Banken deutlich aufzeigen und den Handlungsbedarf der Institute klar machen. Würde dann – trotz Warnung – nicht reagiert, könnte eine Strafe im Sinne der Fahrlässigkeit drohen.

In Branchenkreisen heißt es dazu, dass die Politiker mit diesem Vorhaben einmal mehr ein Zeichen setzen wollen. Hinter vorgehaltener Hand wird auch von einem "symbolischen Gesetz"  gesprochen. Kenner der Szene sagen, dass Deutschlands Politiker (zumal heuer noch Wahlen anstehen) auch in Erklärungsnot kämen, weil seit Ausbruch der Krise kein Top-Banker vor Gerichten verurteilt worden ist, obwohl viele Banken massiv in Schieflage waren und nur durch den Eingriff vom Staat gerettet werden konnten. (bpf, DER STANDARD, 7.5.2013)