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"T-Mobile sieht sich damit in seiner Kritik bestätigt, einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil aufgrund der Übernahme von Orange-Frequenzen durch Drei zu haben."

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Die Übernahme von "Orange" durch "Drei" ("3", Hutchison) geht doch nicht so glatt über die Bühne wie gedacht. Wie Mitbewerber T-Mobile am Montag  informierte, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Frequenz-Neuaufteilung zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet.

Bestätigung

"T-Mobile sieht sich damit in seiner Kritik bestätigt, einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil aufgrund der Übernahme von Orange-Frequenzen durch Drei zu haben. (...) Die Entscheidung bestätigt uns darin, dass es zu einem neuen Verfahren kommen mus", kommentierte T-Mobile-Chef Andreas Bierwirth den VwGH-Beschluss.

"Damit wäre die Frequenzverteilung aufgrund der Fusion wieder am Start angelangt"

Er vermutet, die jetzige Entscheidung des VwGH kann Auswirkungen auf die für Herbst anberaumte Auktion von Frequenzen haben. Denn je nach Ausgang des Verfahrens könnte es zu einer Aufhebung der TKK-Bescheide im Zusammenhang mit der Fusion H3G/Orange kommen. "Damit wäre die Frequenzverteilung aufgrund der Fusion wieder am Start angelangt, in einem neuen Verfahren müsste T-Mobile die zuvor verweigerte Parteienstellung eingeräumt werden", so Bierwirth. (APA, 6.5. 2013)