Seit dem Bekanntwerden der Drosselungspläne ist die Deutsche Telekom unter Dauerkritik der User.

Foto: drosselkom.de

Unzählige Unmutsäußerungen finden sich mittlerweile am Facebookauftritt des Unternehmens.

Screenshot: Facebook

Die "Drosselkom"-Affäre zieht weiter ihre Kreise. Nun erzürnt ein neues "Detail" die Gemüter von Kunden und anderen Internetnutzern.

Seit kurzem wird in den Verträgen für Neukunden eine sogenannte "Drosselung" festgeschrieben. Abhängig vom gewählten Tarif wird nach Erreichen eines gewissen Datenvolumens die Bandbreite auf 384 kbps limitiert, was erst durch das Zubuchen von weiterem Trafficguthaben wieder aufgehoben werden kann. Bestimmte Dienste – Eigenangebote der Telekom sowie zahlender Partner – sind von der Volumensabrechnung ausgenommen.

Tarifwechsel macht Bestandskunden zu Neukunden

Die technische Umsetzung dieser Maßnahme ist, so beteuert die Telekom, erst ab 2016 möglich. Spätestens 2018 werden aber auch alle Bestandskunden in das neue Vertragsmodell übernommen. Dies kann, so der neue Informationsstand, aber auch schon früher geschehen.

Wer bereits Kunde der Deutschen Telekom ist, muss sich künftig bei der Zubuchung eines Internettarifs oder beim Upgrade auf ein Angebot mit mehr Bandbreite, ebenfalls der Drosselungs-Klausel unterwerfen. Faktisch behandelt das Unternehmen auf diesem Wege Bestandskunden gleich wie Neukunden, wie der Focus berichtet.

Die Wogen gehen hoch

Nach den anhaltenden Turbulenzen um diesen Schritt – in der Bevorzugung einzelner Dienste sehen viele ein Gefahr für die Netzneutralität – hat dies zu einer neuen Beschwerdewelle geführt. Auf der Facebookseite des Konzerns finden sich mittlerweile Unmutsäußerungen unterschiedlichster Ausprägung.

Ein schwer erzürnter User meint etwa, dass die "Shops und Firmenwagen [der Telekom] richtig gut aussehen, wenn sie in Flammen stehen", was sich als implizite Brandstiftungsdrohung auffassen lassen könnte. Ein anderer hingegen kündigt augenzwinkernd Zahlungsverzug an: "Liebe Telekom, Sie erhalten die Zahlung meiner Rechnungen ab jetzt mit reduzierter Geschwindigkeit, da die Volumengrenze meines Kontos erreicht ist." Auch das Twitter-Hashtag #Drosselkom wird weiter eifrig verwendet.

Comcast scheiterte an Kundenprotest

Der Westen berichtet indes vom Beispiel des US-Providers Comcast. Dieser hatte vergangenes Jahr eine 250 GB-Begrenzung eingeführt, nach deren Überschreiten ebenfalls die Bandbreite limitiert wurde. Nach massiven Protesten - auch von Streaminganbietern wie Netflix - und spürbarer Kundenabwanderung machte der Betreiber dies wieder rückgängig, wie sich beim Wall Street Journal nachlesen lässt.

Infolge überlegte man andere Zahlungsmodelle, die ein Grundguthaben und den automatischen Zukauf von weiterem Volumen beinhalteten, sodass keine Drosselung von Nöten wäre. Dies scheint man, wie sich auf der Angebots-Website von Comcast zeigt, aber wieder verworfen zu haben.

User startet Informationsportal

In Deutschland hat der Blogger René Hesse mittlerweile die Plattform werdrosselt.de auf die Beine gestellt. Dort findet sich eine Übersicht, welche Anbieter unter welchen Bedingungen eine Bandbreitenlimitierung durchführen, und welche nicht. Den Informationen folgend gibt es solche Regelungen auch bei süc//dacor, bei Kabel Deutschland für Filesharing-Anwendungen sowie O2/Telefonica für DSL-Anschlüsse, die über Telekom-Leitungen betrieben werden. Eine Kampagne gegen die Telekom-Pläne läuft auf drosselkom.de.

Telekom weist Kritik aus Politik ab

Von Seiten der Bundesregierung wurde bereits Besorgnis ob der Telekom-Pläne bekundet, stieß jedoch auf taube Ohren. Ein Radiointerview legt nahe, dass die Deutsche Telekom darauf hofft, dass sich in absehbaerer Zeit die Wogen bei Kunden und in den Medien von selbst glätten werden, wie bei Netzpolitik.org nachlesbar ist.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den "rosa Riesen" mittlerweile abgemahnt und die Drosselung als unzulässig bezeichnet. Man fordert, dass die entsprechenden Vertragsklauseln wieder rückgängig gemacht werden. Seit einigen Tagen ist bekannt, dass sich auch die Bundesnetzagentur des Falles annehmen und die Telekom-Vorhaben ob der Bevorzugung bestimmter Dienste hinsichtlich einer Verletzung der Netzneutralität untersuchen wird.

Keine Drosselungs-Pläne in Österreich

Österreichische User sind nach Auskunft der Provider aktuell sicher vor Drosselungen. Weder A1 noch Tele 2 oder die UPC verfolgen entsprechende Pläne. In den AGB der Salzburg AG gibt es eine Fair Use-Klausel für hohen Datenverbrauch, diese wird aktuell aber nicht exekutiert. (gpi, derStandard.at, 06.05.2013)