Eine im Oktober des Vorjahres veröffentliche Wohnbeilage der Tageszeitung "Kurier" verstößt nicht gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse. Dies teilte der Presserat am Freitag mit.

Überprüft wurde nach einer Lesermitteilung, ob die Abgrenzung zwischen redaktionellen Beiträgen und Werbung entsprechend erkennbar sei. Der "Kurier" habe mittels einer Stellungnahme auch "vorhandene Bedenken" ausräumen können, wie es hieß. (APA, 3.5.2013)