Wien – Manchmal legen die Mitarbeiter des Wiener Kontrollamts große Kreativität an den Tag - und sich selbst auf die Lauer. So auch am 17. September 2012 um sechs Uhr früh vor den Einfahrten in die Betriebsgarage der Direktion der Wien Energie Stromnetz im 9. ­Bezirk.

Als die städtischen Kontrollore die Dienstfahrtenausweise unter die Lupe nahmen, zeigte sich, dass 28 Dienstwagen von 58, die laut Fahrtenbuch das ganze Wochenende vorschriftsmäßig auf dem Ab­stellplatz gestanden sein müssten, Montagfrüh von außerhalb in Richtung Betriebsstelle einbogen.

Salopp geführte Fahrtenbücher

Für das Kontrollamt war das der Beweis, dass die Fahrtenbücher sehr salopp geführt worden waren. "Eine private Verwendung von Dienstwagen wäre aber in allen hier aufgezeigten Fällen nicht zulässig gewesen" , heißt es in dem Bericht, der am Freitag veröffentlicht wurde.

Doch auch die Betriebsareale wurden zweckentfremdet. So fand das Kontrollamt dort neben Motorrädern und Skiboxen auch gelagerte Reifen von Privatautos – ganz abgesehen von alten Röhrenfernsehern und einer Hängematte. Die privaten Fahrzeuge wurden auch gelegentlich in der Firmenwaschanlage auf Hochglanz gebracht.

Einführung eines elektronischen Fahrtenbuches

Die Empfehlung des Kontrollamts: "Geeignete Dienstaufsichtsmaßnahmen und interne Kontrollsysteme". Man werde dieser Empfehlung mittelfristig durch die ­bereits beschlossene Einführung eines elektronischen Fahrtenbuches entsprechen, so die Wien Energie in einer Stellungnahme. Außerdem seien die Mitarbeiter bereits im Jänner über die Kritikpunkte des Kontrollamts informiert worden, eine schriftliche Dienstanweisung werde im zweiten Quartal 2013 erfolgen.

Eher langfristig gestaltet sich auch die Ausforschung von Mitarbeitern, die mit dem Dienst-Pkw eine Verkehrsübertretung begehen. Diese müssen eine Anonymverfügung nämlich selbst berappen. Dazu müsste die Wien Energie den Namen des Lenkers bekanntgeben - in einem Fall war laut Kontrollamt am 30 Jänner 2013 noch immer nicht klar, wer am 23. Juni 2012 im Bezirk Baden eine Verkehrsübertretung begangen hat. An dem Tag war laut Fahrtenbuch nämlich niemand mit dem Dienstauto gefahren. (Bettina Fernsebner-Kokert /DER STANDARD, 27.4.2013)