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Etwa ein Drittel der Patienten mit angeborenem Herzfehler sind nach der Operation im Kindesalter geheilt, die große Mehrheit muss aber auch im Erwachsenenalter nachbehandelt werden.

Foto: apa/Frank Kleefeldt

Berlin - "Nur schätzungsweise rund 35 Prozent der Patienten mit angeborenen Herzfehlern können nach der Operation im Kindesalter als geheilt gelten. Die restlichen 65 Prozent müssen sich dagegen mit hoher Wahrscheinlichkeit im späteren Leben einer oder mehrerer weiteren Operationen am Herzen unterziehen oder dauerhaft Medikamente einnehmen", sagt Jochen Cremer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG).

Nachbehandlung im Erwachsenenalter

Die Gründe für die Notwendigkeit einer Nachbehandlung reichen von dem wachstumsbedingten Verschleiß eingesetzter Herzklappen- oder Gefäßprothesen bis hin zur Herzinsuffizienz, welche in manchen Fällen auch eine Herztransplantation nach sich ziehen kann. Deshalb ist es wichtig, dass die betroffenen Menschen weiterhin regelmäßig von Fachärzten mit einem fundierten Wissen zu den Besonderheiten angeborener Herzfehler betreut werden.

Die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegene Zahl von Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern ist eine Folge des medizinischen Fortschritts. Während noch vor 50 Jahren rund 80 Prozent der Kinder starben, die mit einem angeborenen Herzfehler zur Welt kamen, erreichen heute rund 85 Prozent der Menschen mit angeborenem Herzfehler dank der besseren diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten das Erwachsenenalter.

Hohe Überlebensrate

Allein in Deutschland werden rund 5.500 Operationen pro Jahr an Menschen mit angeborenem Herzfehler durchgeführt  – bei einer Überlebensrate von 97 Prozent. Rund 50 Prozent dieser Patienten werden in einem Alter von unter einem Jahr operiert, knapp ein Drittel der Operationen sind Erst- oder Wiederholungseingriffe bei Patienten im Alter zwischen einem Jahr und 17 Jahren, rund 18 Prozent sind überwiegend erneute Eingriffe bei Menschen über 18 Jahren.

Zu den angeborenen Herzfehlern, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nach einer Operation im Kindesalter keine weiteren Operationen benötigen, gehören der Vorhofscheidewand- und der Kammerscheidewanddefekt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Nachfolgeoperation unterziehen müssen sich hingegen Patienten mit Fallot-Tetralogie, Pulmonalatresie, einer Transposition der großen Arterien, einem Einkammerherzen, hypoplastischem Linksherzsyndrom, einer Aortenisthmusstenose oder einem angeborenen Aortenklappenfehler beziehungsweise einer Subaortenstenose. (red, derStandard.at, 25.4.2013)