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Geht es nach Dayli, werden Kunden in vielen Filialen künftig von Gastronomen bedient. Ein Imbissstand soll den gesetzlichen Weg zum günstigeren Kollektivvertrag ebnen.

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Wien - "Dayli agiert derart außerhalb jeder Rechtsqualität, dass es fast schon wieder skurril ist", sagt Karl Proyer, Chef der GPA-djp. Die Gewerkschaft fährt gegen die Handelskette, die den offenen Sonntag pflegen und Mitarbeiter nach dem Kollektivvertrag der Gastronomie statt des Handels einstellen will - ein Imbissverkauf soll dies rechtlich ermöglichen -, immer härtere Geschütze auf: mehrere Anzeigen bei der Gewerbebehörde und beim Arbeitsinspektorat, Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs beim Handelsgericht in Linz und Graz, Verständigung der Krankenkasse, wird eine Verkäuferin nach dem günstigeren Gastro-KV angestellt.

Demnächst gehen bei der Bevölkerung in betroffenen Gemeinden erste Postwurfsendungen ein, die die Haltung der Sozialpartner in der Causa erläutern. Zudem wurden 2800 Beschäftigte angeschrieben, um Aufschluss über ihre Position zur Sonntagsarbeit zu erhalten. Die Auswertung läuft. " Es gab den höchsten Rücklauf, den wir dazu je hatten", resümiert Proyer.

Eine Gastronomieberechtigung erlaubt Betrieben an sieben Tagen die Woche den Verkauf von eingeschränktem Sortiment. Was in die Regale darf und was nicht, wird allerdings sehr unterschiedlich ausgelegt, was Einkaufscenter-Betreiber Richard Lugner laufend neuen Nährboden für seinen Kampf für liberalere Öffnungszeiten gibt.

Beschwerden

Er hat Spar-Filialen am Flughafen und am Wiener Getreidemarkt mit Anzeigen und Beschwerden eingedeckt. Erstere profitiert von der Sonderregelung an Flughäfen und Bahnhöfen. Zweitere wird mit einer Gastrokonzession betrieben. In der Frage des zulässigen Sortiments sieht René Tritscher, Geschäftsführer der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer, Bedarf an mehr Rechtssicherheit: Eine Klarstellung würde allen in der Branche helfen. Vor allem in Ballungsräumen kommt es hier immer wieder zu Verstößen kleiner Händler.

Die Frage, ob Dayli zwei Kollektivverträge anwenden darf, hänge von den Betriebsstrukturen ab, die dafür etwa räumlich und organisatorisch getrennt gehören, erläutert Tritscher. Für Proyer generiert Dayli freilich reine Umgehungskonstruktionen: Getränkeautomaten, Gebäck und viele Quadratmeter Verkaufsfläche machten noch keinen Mischkonzern. "Das hält vor dem Gesetz niemals."

Dayli-Chef Rudolf Haberleitner war am Dienstag nicht erreichbar. Er hatte zuvor stets betont, dass keine Mitarbeiterin zur Sonntagsarbeit gezwungen werde. Er lasse sich nicht prügeln, zumal er viele Jobs schaffe. Haberleitner plant eine großangelegte Expansion in Europa, die aus Sicht vieler Experten jedoch an der Realität vorbeizielt. (Verena Kainrath, DER STANDARD, 24.4.2013)