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Stillleben ohne Lärm

Foto: dpa/Stephanie Pilick

Linz - Im neuen oberösterreichischen Baurecht, das kommenden Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll, spielt Kinderlärm keine Rolle mehr. Geräuscheinwirkungen fallen nicht mehr unter den Begriff "schädliche Umwelteinwirkungen". Einwendungen deswegen sind im Bewilligungsverfahren künftig nicht länger möglich, hieß es am Dienstag in einer Pressekonferenz der ÖVP mit LH-Stv. Franz Hiesl und Landtagsklubobmann Thomas Stelzer.

Anlass für die Gesetzesänderung war ein Baubewilligungsverfahren für einen Kindergarten in Wels. Nach Einwendungen der Anrainer einigte man sich darauf, eine zwei bis vier Meter hohe Lärmschutzwand zu errichten. Geschätzte Kosten: rund 50.000 Euro. Eine Diskussion folgte, in einer IMAS-Umfrage im Auftrag des Familienbundes sprachen sich 71 Prozent für eine Novelle aus.

Nun wird die Bauordnung so geändert, dass von Kinderspielplätzen und -betreuungseinrichtungen sowie von Pflichtschulen und ähnlichen Anlagen keine "schädlichen Umwelteinwirkungen" mehr ausgehen. Oberösterreich ist laut Hiesl und Stelzer das erste Bundesland, das entsprechende Klagen unterbindet. (APA, 16.4.2013)