Der ORF muss ab 2014 mit weniger Geld auskommen: Die Gebührenrefundierung geht nicht in die Verlängerung.

Foto: derStandard.at/Johanna Scholz

Wien - Der ORF kann nicht mit einer Verlängerung der Gebührenrefundierung rechnen. Der am Dienstag präsentierte Finanzrahmen 2014 bis 2017 verschreibt sich der "Fortschreibung" der bisherigen Ausgabenobergrenzen, darauf haben sich SPÖ und ÖVP geeinigt. Und die Refundierung der Gebühren an den ORF endet laut gültigem ORF-Gesetz 2013. Für 2014 können damit keine Mittel budgetiert werden.

Der Finanzrahmen steckt alljährlich die Eckpunkte der Staatsausgaben und -einnahmen fest und dient als Raster für die detaillierte Budgeterstellung im Herbst. Somit ist eine Verlängerung der Gebührenrefundierung zumindest in dieser Legislaturperiode nicht realistisch.

Refundierung mittels ORF-Gesetz-Novelle

Theoretisch kann der ORF indes noch auf Zusatzgeld für 2014 hoffen, denn im September des Jahres wird gewählt. Wie die neue Regierung aussieht, was sie beschließt, ist naturgemäß noch nicht abzuschätzen. Technisch wäre es möglich, die Refundierung mittels ORF-Gesetz-Novelle fortzusetzen. Das Geld dafür müsste dann für den Budgetbeschluss entweder intern umgeschichtet werden, da der Finanzrahmen ja Obergrenzen festlegt - oder aber die neue Regierung müsste den ganzen Finanzrahmen ändern.

ORF warnt vor Folgen

Dem ORF entgehen durch die Gebührenbefreiung rund 58 Millionen Euro im Jahr. Von 2010 bis 2013 wurde ihm eine Refundierung in der Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro zugesprochen. In den vergangenen Monaten hatte er intensiv um eine Fortsetzung geworben und auch vor den Folgen gewarnt, sollte dies nicht klappen: Mindestens 20 Millionen Euro zusätzlich müssten eingespart werden. Unter anderem würde dies auf Kosten von Filmproduktionen gehen, Reduktionen gäbe es auch bei den Landesstudios und den Spartenkanälen. Fortgeschrieben im Finanzrahmen wird übrigens auch die Kürzung der Presseförderung, die mit dem Sparpaket 2012 beschlossen wurde.

Update: ORF gibt Bemühungen um Verlängerung nicht auf

Gelassen reagiert man im ORF auf den Umstand, dass im Finanzrahmen 2014 bis 2017 vorerst keine weitere Gebührenrefundierung vorgesehen ist. "Wir hätten uns mehr gefreut, wenn die Verlängerung der Refundierung schon im Finanzrahmengesetz berücksichtigt wäre. Andererseits geben wir unsere Bemühungen um eine Verlängerung nicht auf und werden uns weiterhin dafür einsetzen und argumentieren, warum und wofür wir diese uns vorenthaltenen Mittel benötigen", erklärte ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann.

Szenario 'Budget 2014 ohne Refundierung"

"Nach derzeitiger Rechtslage läuft die Refundierung aber heuer aus, damit setzen wir uns sehr ernsthaft auseinander, und wir arbeiten bereits intensiv am Szenario 'Budget 2014 ohne Refundierung'." Noch vor dem Sommer, nämlich in der ORF-Stiftungsratssitzung im Juni, müssten die notwendigen Sparmaßnahmen fixiert und eingeleitet werden, sollte bis dahin nicht doch noch eine Verlängerung vom Gesetzgeber beschlossen werden. "Das Budget 2014 wird somit eine schwierige Herausforderung, die alle Unternehmensbereiche betreffen wird."

"Versuch, Stimmung gegen den ORF zu machen"

Kritik übte Biedermann unterdessen an einer Gallup-Umfrage für das Fernsehmagazin "tv-media", wonach 61 Prozent der Österreicher gegen eine Verlängerung der Gebührenrefundierung seien und nur 21 Prozent für die weitere Refundierung. In der gleichen Umfrage plädierten 66 Prozent der Befragten gegen die Einführung einer Haushaltsabgabe, die ab 2016/17 die Rundfunkgebühren ablösen könnten. "Das ist offensichtlich ein plumper Versuch, Stimmung gegen den ORF zu machen."

Der ORF habe im Jänner 2013 bei market eine eigene Umfrage zur Refundierung in Auftrag gegeben. Im Unterschied zur Gallup-Erhebung sei dabei differenziert gefragt worden, nämlich mit Nennung der Auflagen, an die die Refundierung gebunden ist. Ergebnis: 42 Prozent sind auf "jeden Fall" und 31 Prozent "eher" für eine Verlängerung der Refundierung zu den bisherigen Bedingungen und Auflagen. "In Summe also 73 Prozent", so Biedermann. (APA, 16.4.2013)