Als "Service" getarnt, in Wirklichkeit eine Diskriminierung: Körbchengrößen sollten auf Namensschildern von Mitarbeiterinnen nichts verloren haben.

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Was für Arbeitnehmer eindeutig Privatsache ist, wird von Arbeitgebern nicht immer genauso gesehen. Die dänische Dessous-Kette "Change of Skandinavia" jedenfalls sieht in der öffentlichen Preisgabe der BH-Größen ihrer Mitarbeiterinnen kein Problem, sondern ein Service für die Kunden, berichtet die deutsche Tageszeitung taz. Ein schwedisches Arbeitsgericht verurteilte das Unternehmen nun, nachdem eine ehemalige Verkäuferin klagte.

Linn S. und ihre Kolleginnen wurden in einer Filiale im schwedischen Sundsvall dazu verpflichtet, auf ihren Namensschildern auch ihre Körbchengröße anzugeben. "Ich fand das verdammt unangenehm: Was hilft es jemandem, der einen BH kaufen will, wenn er weiß, welche BH-Größe ich habe?", wird Linn S. in der taz zitiert. Ihr Arbeitgeber sah das anders. Als "Wiedererkennungseffekt" solle die Information den Kunden zur besseren Orientierung dienen.

Auch Auswirkung auf Bonussystem

Als Linn S. ihren Vorgesetzten mitgeteilt habe, dass sie die Information auf dem Schild als kränkend und unbehaglich empfinde, habe man ihr zu verstehen gegeben, dass es verpflichtend zu tragen sei. Außerdem habe das Tragen oder Nicht-Tragen des Schilds auch eine Auswirkung auf ein Bonussystem, das Teil des Lohns war, gehabt.

Linn S. klagte die Dessous-Kette und bekam Recht, da auch das Arbeitsgericht die Würde der Klägerin verletzt sah. Es verurteilte das Unternehmen wegen Diskriminierung aus geschlechtlichen Gründen, denn wäre die Klägerin ein Mann, hätte sie das Namensschild nicht tragen müssen. Wie die deutsche Tageszeitung weiter berichtet, bekam die Klägerin einen Schadenersatz von umgerechnet 6.000 Euro, die Gerichts- und Anwaltskosten von 45.000 Euro habe das Unternehmen zu zahlen. (red, derStandard.at, 11.4.2013)