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Die Bank Austria hat sich erfolglos gewehrt und muss nun zahlen.

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Schlechte Nachrichten für die Bank Austria aus der Schweiz: Im schon mehr als zwei Jahrzehnte andauernden Streit um verschwundene DDR-Millionen hat die Bank erneut vor Gericht verloren. Sie muss nun mit 254 Millionen Euro für verschwundene Gelder zweier ehemaliger DDR-Handelsfirmen geradestehen. Das Schweizer Bundesgericht hat den letztjährigen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Ein Sprecher der Bank Austria sagte am Donnerstag, man habe dafür in den vergangenen Jahren schon zum größten Teil Rückstellungen gebildet. Bis auf 70 Millionen Euro, die die Ergebnisrechnung heuer noch mit ebendiesem Betrag belasten würden. Das Geld geht an die deutsche Ex-Treuhandanstalt BvS.

Wirtschaftskrimi

Über die Bankfinanz ­Zürich (BFZ) - eine Tochter der damaligen Österreichischen Länderbank (heute UniCredit Bank Austria) - waren Gelder der DDR-Außenhandelsgesellschaften Novum und Transcarbon geflossen. Diese Firmen brachten der DDR dringend benötigte Devisen ein, da westliche Unternehmen bei Geschäften mit der DDR an sie Zwangsprovisionen entrichten mussten. Gelandet ist das Geld in weiterer Folge beim Staat und der Staatspartei SED.

Geld mit österreichischen Firmen machten Novum und Transcarbon in den 1970ern und 1980ern, als die Handelsbeziehungen zwischen Österreich und der DDR einen enormen Aufschwung erlebten. Großaufträge für die verstaatlichte Industrie folgten, etwa die Errichtung eines Stahlwerks in Eisenhüttenstadt im Wert von zwölf Milliarden Schilling. Das ging so weit, dass sogar darüber spekuliert wurde, die KPÖ sei der eigentliche Eigentümer von Novum und Transcarbon.

Nach dem Mauerfall ließ sich die Novum-Gesellschafterin Rudolfine Steindling, die im Herbst 2012 verstarb, von diesen Konten hohe Millionenbeträge auszahlen. Abgehoben hatte sie das Geld in 51 Tranchen zu 20 bis 60 Millionen Schilling, mitgenommen in Köfferchen. Das Geld versickerte, Deutschland reklamierte daraufhin das Geld für sich. 

Klage gegen die Bank

Die frühere Treuhandanstalt Berlin - verantwortlich für die Privatisierung von DDR-Staatsbetrieben - klagte später die Bank und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Auszahlungen ihrer Genehmigung bedurft hätten und die Bank das gewusst habe.

Das Zürcher Obergericht kam im März 2012 zum Schluss, dass der Gesellschafterin für ihre Bezüge die Vertretungsmacht gefehlt habe und die Bank diesen Mangel hätten erkennen müssen. Es verurteilte sie zur Zahlung von 128 Millionen Euro plus fünf Prozent Zinsen seit Juni 1994 an die frühere Treuhandanstalt.

Das Schweizer Bundesgericht hat diesen Entscheid nach einer Beschwerde der Bank Austria nun bestätigt. Erfolglos blieb insbesondere deren Einwand, von der Klageforderung seien 106 Millionen Euro abzuziehen, die Steindling aufgrund eines Vergleichs von 2009 an die Treuhandanstalt bezahlt habe.

Rechtsstreit geht weiter

Deutschland kommt damit nach einem jahrzehntelangen Streit zu viel Geld. Ausgestanden ist die Sache für die Treuhandanstalt BvS aber nicht. Die Bank Austria nimmt nämlich eine alte Klage gegen die BvS wieder auf. Allerdings machte die Bank am Donerstag dazu keine näheren Angaben. Von Juristen war zu erfahren, dass der BvS unter anderem Informations- und Fristversäumnisse nachgewiesen werden sollen.

Eines der Argumente der Bankanwälte soll demnach lauten, dass es die BvS verabsäumt habe, die Rechtsnachfolgerin der damaligen Bank-Austria-Dependance rechtzeitig zu informieren, dass die Geschäftsfrau Steindling nicht zeichnungsberechtigt gewesen wäre. Zum anderen wird mit einem früheren Vergleich mit Steindling argumentiert, nach dem die BvS schon Teile des Geldes zurückbekommen hätte. Demnach gelte es zu prüfen, ob da doppelt kassiert werde. Das Schweizer Gericht hat das - wie oben erwähnt - nicht so gesehen. Es bleibt also fraglich, ob das die Deutschen anders sehen. (APA/red, derStandard.at, 11.4.2013)