In die Diskussion um eine Lockerung des Bankgeheimnisses hat sich nun auch EU-Kommissar Johannes Hahn eingeklinkt. Nachdem EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta Österreich und Luxemburg dazu drängt, den automatischen Informationsaustausch bei ausländischen Konten einzuführen, meint nun auch Hahn im Ö1-Interview, dass das Bankgeheimnis in seiner jetzigen Form nicht bestehen bleiben wird. Österreich werde sich bewegen müssen, auch wenn die heimische Bevölkerung von Änderungen nicht betroffen wäre.

Es gehe ausschließlich um Ausländer, die in Österreich ein Konto haben und inwieweit deren Kontoinformationen mehr oder weniger automatisch zur Verfügung stünden, wird der Minister im O1-Morgenjournal zitiert. Und weiter: Da sei die Diskussion international in Fluss gekommen und Österreich werde sich dieser Diskussion nicht entziehen können.

Gleichheitswidrig oder nicht

Hahn widersprach damit Angaben des Sparkassen-Generalsekretärs Michael Ikrath, der ein nur auf österreichische Staatsbürger beschränktes Bankgeheimnis als gleichheitswidrig zurückgewiesen hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig Regelungen aufgehoben, mit denen EU-Staaten Bürger anderer Mitgliedsstaaten diskriminieren.

Den Grund, warum die österreichische Politik so vehement am Bankgeheimnis festhalte sieht Hahn darin, dass jedes Land seine eigenen Befindlichkeiten hätte, von denen es sich schwer lösen wolle. Bestärkt fühlt sich der Minister von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger, die beide bereits angedeutet hätten, dass Gespräche diesbezüglich wohl geführt werden müssten.

Das Bankgeheimnis sei "vielleicht eine österreichische Heilige Kuh", konzedierte Hahn. Denn eigentlich könne man darüber diskutieren, ob die jetzige Debatte "eine Diskussion um des Kaisers Bart ist". Es gehe nämlich nicht um das Bankgeheimnis, sondern um den automatischen Austausch von Bankdaten zwischen den EU-Staaten, "wenn es Verdachtsmomente gibt". Während es zwischen den restlichen EU-Staaten einen automatischen Datenaustausch gebe, bedürfe es in Österreich eines richterlichen Beschlusses. 

Fekter bleibt hart

Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) hat unterdessen dem Vorstoß von Faymann Verfassungsbedenken entgegengestellt. Das Bankgeheimnis sei im Verfassungsrang. Sie, Fekter, sei auf die Verfassung vereidigt. Es wäre somit auch verfassungsrechtlich zu prüfen, ob nicht Diskriminierung vorliege, wenn bei der einen Gruppe gemeldet werde und bei der anderen nicht, sagte Fekter am Dienstag vor der Regierungssitzung.

Als Beweis, dass Steuerflucht durch Österreich verfolgt werde, führte Fekter unter anderem die Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein an.

Richtiger Weg für Prammer

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hingegen spricht sich für eine Lockerung des Bankgeheimnisses aus. Sie sei froh, dass sich die Diskussion in diese Richtung entwickle. Das sei der "absolut richtige Weg". Durch gute Information könne man auch der Bevölkerung die Ängste nehmen. Die Präsidentin würde es sogar begrüßen, wenn Österreich und nicht Luxemburg die Initiative für mehr Datenaustausch ergreifen würde.

Strache für Volksabstimmung

Heinz Christian Strache fordert über die Zukunft des Bankgeheimnisses eine Volksabstimmung. "Eine so weitreichende Entscheidung wie der staatliche Einblick auf sämtliche Geldvermögensdaten der Bürger bedarf einer Entscheidung der Wähler", betonte der FPÖ-Chef. Eine Abschaffung des Bankgeheimnisses "würde Bürger umfassender staatlicher Schnüffelei aussetzen", warnte Strache. (APA/red, derStandard.at, 9.4.2013)