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Rudolf Kaske: ""Es geht darum, Schieflagen zu beseitigen."

Foto: APA/Robert Jäger

Wien - Nachdem der Präsident der Bundesarbeiterkammer, Rudolf Kaske, am Sonntag in der ORF-Pressestunde eine Lockerung des Bankgeheimnisses, die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung und eine zusätzliche Abgabe für Überstunden gefordert hatte, erhob er nun auch die Forderung nach einer höheren Besteuerung von Vermögen. Wer mehr als eine Million Euro an Geld- oder Sachwerten besitzt, soll in Zukunft einen Beitrag für mehr Verteilungsgerechtigkeit im Land leisten.

"Es geht darum, Schieflagen zu beseitigen. In Österreich ist Arbeit hoch besteuert, Vermögen dagegen kaum", so Kaske. Nur 2,3 Prozent des Steueraufkommens würden hierzulande aus vermögensbezogenen Steuern stammen, in den EU-27 Ländern seien es durchschnittlich 6,6 Prozent. "Selbst Organisationen wie die OECD und der Internationale Währungsfonds vertreten mittlerweile die Position, dass Vermögenssteuern wachstumsschonend, eine hohe Besteuerung von Arbeit hingegen wachstumsschädlich sind."

Zumutbare Summe für einen Euromillionär

Das Thema gehöre auf die Agenda der nächsten Regierung, so Kaske, der gleich einen konkreten Diskussionsvorschlag mitlieferte: Große Vermögen ab einer Million Euro sollen demnach mit 0,5 Prozent, ab zwei Mio. Euro mit einem Prozent und ab drei Mio. Euro mit 1,5 Prozent besteuert werden. "Wenn wer beispielsweise 1,5 Mio. Euro Vermögen hat, bedeutet das 2.500 Euro pro Jahr. Für einen Euromillionär sollte das eine zumutbare Summe sein." Die lukrierten Mittel will Kaske in "Zukunftsinvestitionen" wie Pflege, Kinderbetreuung, Bildung und sozialen Wohnbau stecken.

Laut Siegfried Pichler, Salzburger AK-Chef und Vizepräsident der Bundesarbeiterkammer, werde die Mittelschicht - "entgegen Warnungen der Konservativen und Neoliberalen" - durch die Maßnahme nicht belastet. "Es ist deren Strategie, immer die Kleinen vorzuschieben, um die Privilegierten zu schützen. Das war schon bei der Kapitalertragssteuer so und ist beim Bankgeheimnis so." Besitzer von einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung würden in der Regel klar unter der Vermögensgrenze von einer Million Euro liegen und nicht betroffen sein. Auch für Betriebsvermögen solle die vorgeschlagene Regelung nicht gelten. (APA, 8.4.2013)