Die Regierung plant ein "Demokratiepaket". Die Bürger sollen sich mehr beteiligen können, der deutlich spürbare Frust über die Politik, vielleicht da und dort auch über die Demokratie an sich, abgebaut werden. Leider hat der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einen wesentlichen Einwand gegen einen wesentlichen Punkt des Demokratiepakets: Dem Bürger wird nachgeschnüffelt, der Datenschutz verletzt.

Geplant ist die Errichtung eines "Zentralen Wählerregisters". Darin wird jede wahlberechtigte Person in einer beim Innenministerium eingerichteten Datenbank unter Anführung von einzelnen Informationen über die Person in Evidenz gehalten. Aber das ist noch nicht der Punkt. Vorgesehen ist, dass in der Zentralen Wählerevidenz "vermerkt" bzw. " vorgemerkt" ist, wenn eine wahlberechtigte Person eine sogenannte Bürgeranfrage oder Bürgerinitiative unterstützt bzw. ein Volksbegehren unterzeichnet. Was ist das Problem? Wer sich mit Namen und Adresse bei so was engagiert, hat sich ohnehin "geoutet".

Schon, aber jetzt wird das zentral gespeichert, ist mit ein paar Klicks abrufbar und erlaubt es, ein "politisches Profil" eines Bürgers zu erstellen. Da war er dabei und da auch. Das lässt Rückschlüsse zu, schreibt der Verfassungsdienst. Österreichische Verfassungswirklichkeit: Wenn man die direkte Demokratie fördern will, wird ein Überwachungs-Tool eingebaut. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 6.4.2013)