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2004 wurden in Frankreich religiöse Symbole von öffentlichen Schulen verbannt, viele Muslime gingen damals auf die Straße. Jetzt wird auch ein Verbot für Krippen und Kindergärten diskutiert.

Foto: REUTERS/Charles Platiau REUTERS

Die Kopftuchdebatte entbrennt in Frankreich von neuem. Auslöser ist ein Gerichtsurteil, das es der Angestellten einer Tageskrippe erlaubt, bei der Arbeit ihr islamisches Kopftuch zu tragen. Sie war von ihrem privaten Arbeitgeber in einem Einwandererviertel entlassen worden, da sie sich weigerte, auf die Haarbedeckung zu verzichten. Die Frau ging vor Gericht, verlor in den ersten beiden Instanzen; vergangene Woche erhielt sie aber vor dem französischen Kassationshof recht.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das islamische Kopftuch in privaten Unternehmen wegen des Grundsatzes der persönlichen Freiheit zulässig sein müsse. Ausnahmen seien nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorlägen wie etwa Hygiene, Sicherheit oder eventuell der Publikumskontakt.

Religionssymbole in Schulen, nicht aber in Kindergärten verboten

Im konkreten Fall habe die betroffene Frau, die Vizedirektorin der Krippe, meist nur in der Verwaltung, das heißt abseits der Kleinkinder und Eltern gearbeitet. Als Schadenersatz erhielt sie 2500 Euro zugesprochen. Das Urteil bewirkte fast über Nacht eine hitzige Debatte, wie sie Frankreich vor knapp einem Jahrzehnt gekannt hatte. Seit 2004 gilt in Frankreich das Verbot "ostentativer religiöser Symbole" an öffentlichen Schulen - Krippen und Kindergärten sind aber nicht betroffen.

"Die Lage ist paradox", kommentierte das Onlineportal Slate: "Die Schüler werden vor religiösen Einflüssen geschützt, nicht aber die Kleinkinder."

Pariser Intellektuelle wie Elisabeth Badinter und Jacques Toubon erließen einen Aufruf in der Zeitschrift "Marianne": "Wir stehen vor der Stunde der Wahrheit. Der Laizismus muss konsolidiert und gestärkt werden, sonst wird er einen dramatischen Rückgang erleben." Dagegen meint Lionel Honoré, Professor an der Pariser Politschule Sciences Po, der Laizismus gelte definitionsgemäß im öffentlichen, nicht aber im privaten Raum - und deshalb auch nicht in Privatfirmen.

Der auf Arbeitsfragen spezialisierte Anwalt Eric Rocheblave prophezeit "eine explosionsartige Zunahme von Gerichtsfällen, nicht nur wegen des islamischen Kopftuchs, sondern zum Beispiel auch wegen der Einhaltung religiöser Feiertage durch das Lehrpersonal".

Mehrheit für Verbot

Unter den Franzosen herrscht offenbar eine klare Meinung: In einer aktuelle Umfrage sprechen sich 86 Prozent der Befragten für ein Verbot religiöser Symbole in öffentlichen Krippen und Kindergärten aus; 83 Prozent verlangen eine solche Maßnahme auch für die privaten Institutionen unter öffentlicher Aufsicht.

Die politischen Instanzen reagierten ebenfalls sehr deutlich auf das letztinstanzliche Gerichtsurteil. Das Prinzip des Laizismus dürfe "nicht vor den Toren der Krippen halt machen", kommentierte etwa Regierungssprecherin Najat Vallaud-Belkacem. Sie schloss nicht aus, dass die rot-grüne Koalition eine entsprechende Initiative lancieren werde.

Grundsätzliches Laizismus-Gesetz geplant

Der sozialistische Innenminister Manuel Valls stellte ebenfalls eine "gesetzgeberische Initiative gegen das juristische Vakuum" in Aussicht. Vermutlich kann er sich diese Arbeit sparen: Diverse Parlamentariervorstöße sind in Planung oder eingereicht. Die bürgerliche UMP dürfte ihm in den nächsten Tagen mit einem Vorschlag für ein grundsätzliches "Laizismus-Gesetz" zuvorkommen.

Dem UMP-Abgeordneten Eric Ciotti ist das noch zu generell: Er hat bereits einen Gesetzesvorschlag eingereicht, der die religiöse Neutralität über das Schulwesen hinaus in allen Privatfirmen ermöglichen will - von der Kinderkrippe bis zum Altersheim, vom Kleingewerbe bis zum Supermarkt. "Es geht natürlich nicht um ein allgemeines Verbot. Jeder Unternehmenschef soll die Abgrenzung von sich aus vornehmen", präzisiert Ciotti. (Stefan Brändle aus Paris, DER STANDARD, 28.3.2013)