Wien - Eher vage dürfte die Verdachtslage im Fall des prominenten Wiener Strafverteidigers Werner Tomanek sein, gegen den die Wiener Anklagebehörde im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen ermittelt. Der 48-jährige Jurist soll - so zumindest die Behauptung einer Justizwachebeamtin - Handys und Drogen in den Frauentrakt der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt geschmuggelt und sich das "Wegsehen" mehrerer Beamter mittels Geldkuverts "erkauft" haben, was Tomanek vehement bestreitet.

Die Anzeige der Justizwachebeamtin, die sich zwischenzeitlich an eine andere Dienststelle versetzen hat lassen, datiert aus dem Oktober 2012. Tomanek wurde in weiterer Folge weder observiert noch wurde von der Staatsanwaltschaft eine Telefonüberwachung beantragt. Grund: Nach Ansicht der Anklagebehörde war die Beweislage nicht ausreichend genug, um diese Schritte in die Wege zu leiten. "Der Haft- und Rechtsschutzrichter hätte uns diesen Grundrechtseingriff nicht bewilligt. Dafür hätten wir mehr gebraucht", erläuterte Behördensprecher Thomas Vecsey am Montag.

Zeugeneinvernahme

Die Justizwachebeamtin hatte in ihrer formellen Zeugeneinvernahme erklärt, in Tomaneks Kanzlei wären in Kuverts Bestechungsgelder für einige ihrer Kollegen bereit gelegen. Sie habe das bei einem "verdeckten" Anruf in der Kanzlei von einer Mitarbeiterin Tomaneks bestätigt bekommen. Gegenüber der zuständigen Staatsanwältin konnte die Beamtin aber weder den Zeitpunkt ihres Anrufs noch den Namen der betreffenden Kanzleikraft nennen. Sie konnte sich nicht einmal mit Bestimmtheit an die Namen jener Wachebeamten erinnern, die sich angeblich "schmieren" hätten lassen.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe war auf Veranlassung der Anstaltsleitung der Frauentrakt der JA Josefstadt auf illegale Handys und Drogen durchsucht worden, wobei Drogenspürhunde eingesetzt wurden. Gefunden wurde nichts.

Für die Anklagebehörde reicht auf Basis dessen der Verdacht gegen jene Beamten, die die Anzeigerin ursprünglich namentlich genannt, nicht einmal aus, um sie formell als Beschuldigte zu führen. In Bezug auf die angeblich involvierten Justizwachebeamten wird das Verfahren gegen "unbekannte Täter" geführt. Dienstrechtlich sind die in Verdacht geratenen Männer bisher ebenfalls unbehelligt geblieben. Sie wurden nicht suspendiert.

Beweislage

Den von Verteidiger Tomanek erhobenen Vorwurf, in dieser Causa fünf Monate nicht ausreichend ermittelt zu haben, lässt die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Die Beweislage habe es nicht zugelassen, "dass wir da mit Bomben und Granaten reinfahren", so Behördensprecher Vecsey. Man habe aber natürlich Erhebungen durchgeführt, über die sich Vecsey aus ermittlungstaktischen Gründen nicht im Detail äußern wollte. Unglücklich ist man bei der Staatsanwaltschaft über den Zeitpunkt des Publikwerdens des Falls, über den in der Vorwoche zuerst der "Falter" berichtet hatte: Dieser Tage wäre die zeugenschaftliche Befragung einer Justizwachebeamtin geplant gewesen, die sich aus Wien in ein südliches Bundesland versetzen hat lassen und die dem Vernehmen nach möglicherweise Angaben liefern könnte, die die Aussagen ihrer Kollegin stützen. Die Anklagebehörde hätte die Zeugenvernehmung lieber ohne begleitendes mediales Interesse durchgeführt. (APA, 25.3.2013)