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Handyverbot am Fahrrad: Ab 31. März drohen Strafen von 50 Euro, wenn beim Radfahren telefoniert wird.

Foto: APA/Roland Schlager

Am 31. März, dem Ostersonntag, treten die Regelungen des neuen Radfahrpakets in Kraft, das der Nationalrat im Jänner beschlossen hat. Darin findet sich neben einem Handyverbot und Ausnahmen bei der Radweg-Benützungspflicht auch die Möglichkeit zur Einrichtung von Fahrradstraßen und Begegnungszonen (Details siehe Infobox unten).

Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die von den einzelnen Städte und Gemeinden nicht verpflichtend umgesetzt werden müssen. Ausgenommen davon ist das Handyverbot, das ab Ostersonntag in ganz Österreich gilt und mit bis zu 50 Euro bestraft wird. "Wir geben den Bürgermeistern lediglich die rechtliche Möglichkeit dazu, diese Maßnahmen umzusetzen", sagte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Montag.

Zwei Drittel fahren regelmäßig mit dem Rad

Man habe versucht die Gesetze dem veränderten Mobilitätsverhalten der Österreicher anzupassen, so Bures. Denn mittlerweile fahren zwei Drittel der Österreich regelmäßig mit dem Rad, knapp sieben Millionen Fahrräder seien in Österreich im Umlauf. Der Radverkehrsanteil sei von 2006 bis 2011 um 40 Prozent gewachsen.

Auch der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) bestätigt die Fahrradfreude der Österreicher: Demnach nutzen 4,8 Millionen Österreicher das Fahrrad im Alltag zur Fortbewegung, zwei Millionen Österreicher treten sogar täglich oder mehrmals wöchentlich in die Pedale. Mit einer Million Alltagsradfahrer ist Niederösterreich österreichischer Spitzenreiter, in Oberösterreich sind es 875.00 und Wien 725.000.

Hohe Zustimmung bei Österreichern

Eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) zeigt nun die hohe Akzeptanz gegenüber dem Radfahr-Paket, wie bei der Pressekonferenz von Verkehrsministerin Bures bekannt gegeben wurde. Dabei wurden zwei Umfragen durchgeführt, eine mit österreichischen Bürger und eine mit Bürgermeistern.

Demnach halten 70 Prozent der befragten Österreicher die Einführung von Fahrradstraßen für sinnvoll, 66 Prozent das Handyverbot und 60 Prozent die Einführung von Begegnungszonen. Genau die Hälfte der Befragten erachtet die Ausnahmen von der Radwegebenützungspflicht als sinnvoll.

Zustimmung auch bei Bürgermeistern

Bei den befragten Bürgermeistern stößt die Einführung von Begegnungszonen auf hohe Zustimmung. In Gemeinden über 15.000 Einwohner halten 93 Prozent der Bürgermeister diese Maßnahme für sinnvoll. Bei Gemeinden zwischen 5.000 und 15.000 Einwohnern liegt der Wert bei 82 Prozent.

Eine sehr hohe Zustimmung genießt auch das Handyverbot am Fahrrad. 77 Prozent aller Bürgermeister begrüßt diese Neuerung. Die Ausnahmeregelung bei der Radwegebenützungspflicht ist vor allem den Oberhäuptern von Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern wichtig: Zustimmung von ebenfalls 77 Prozent.

Weniger Konfliktpotenzial durch neue Maßnahmen

Konkretes Ziel der Novellen sei unter anderem die Reduktion von Konfliktpotenzial zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern. "Es kann nicht das Recht des Stärkeren auf der Straße gelten", meinte Ministerin Bures. "Die Schwächeren sollen nicht auf der Strecke bleiben."

Mit dem neuen Fahrradpaket sorge man für mehr Raum, mehr Sicherheit und klare Regeln für den Radverkehr, so Bures. (red, derStandard.at, 25.3.2013)