Der berüchtigte US-Gangster Al Capone saß einst acht Jahre lang wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis. Auch wenn Karl-Heinz Grasser im Profil behauptet, er werde "wie ein Mafiaboss" behandelt, dürfte ihm ein ähnliches Schicksal erspart bleiben. Österreichs Steuergesetze sind nicht gar so streng wie die amerikanischen.

Aber es ist auffallend, dass sich in der langen Liste der Anschuldigungen gegen den Ex-Finanzminister seine Steueraffäre als Achillesferse erweist. Während die Staatsanwaltschaft bei der Suche nach möglichen Buwog-Kickbacks immer noch im Dunkeln tappt, hat das Finanzamt einen soliden Akt zusammengetragen, der KHG sehr viel Geld kosten dürfte. Zumindest ist das zu hoffen. Denn es darf nicht sein, dass Leute wie er Millioneneinkünfte nicht versteuern müssen, bloß weil sie das Geld an ausländische Stiftungen umleiten. Ein Erfolg für Grasser wäre eine schlimme Niederlage für unsere Steuergesetze.

Und auch bei den drohenden Finanzstrafverfahren wird sich Grasser warm anziehen müssen. Denn einem ehemaliger Finanzminister ist es zuzumuten, dass er die Prinzipien des Steuersystems kennt und nicht mit windigen Kon-struktionen dessen Grenzen auslotet. Selbst wenn der Vorsatz nicht nachweisbar ist, bleibt der Verdacht der Fahrlässigkeit, wobei auch hier die Unschuldsvermutung gilt. Ein Ersatz für die Aufklärung aller Korruptionsvorwürfe wäre ein Steuerverfahren zwar nicht - aber besser als nichts. (Eric Frey, DER STANDARD, 25.3.2013)