Wien - Mit der Herabsetzung seiner Kaution um 90 Prozent auf zehn Millionen Euro durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat Julius Meinl V. einen Teilerfolg errungen. Er selbst hatte im September 2011 die Reduktion auf fünf Mio. Euro beantragt, das erschließt sich aus dem am 14. März gefassten OLG-Beschluss.

Meinl war vor vier Jahren nach zwei Tagen U-Haft gegen Zahlung von 100 Mio. Euro freigekommen. Das Erstgericht hat seinen Antrag abgewiesen, das OLG hat ihm nun teilweise recht gegeben, indem es die 100 Mio. als zu hoch einstuft. Meinl sagt übrigens, dass er fürs Aufstellen dieser Summe drei Tage gebraucht habe, das Geld bereitzustellen sei " kostenintensiv".

Fluchtgefahr

Während sich Meinl als unschuldig sieht, ortet das OLG "dringenden Tatverdacht" und Handlungen mit einem "hohen sozialen Störwert". Im Fall einer Verurteilung erwarte Meinl eine "empfindliche unbedingte Haftstrafe" - was allein schon die Fluchtgefahr begründe.

Dass Meinl britischer Staatsbürger ist, sei "lediglich eines der Kriterien für die Annahme von Fluchtgefahr", schreiben die Richter. Meinl: Er besitze "nur deshalb einen britischen Reisepass, weil die Familie Meinl durch die Nationalsozialisten verfolgt war, ihr die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wurde und die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Flüchtlinge ausgeschlossen war". Dem Reisepass nach sei er "zwar Engländer, wirtschaftlich und persönlich aber in Österreich voll integriert".

Das sieht die Justiz anders. Der Meinl-Bank-Präsident habe "privat wie geschäftlich gute Kontakte ins Vereinigte Königreich". Das ist für Meinl als Fluchtverdächtigen doppelt schlecht. Denn: Laut Justiz ist die Überstellung von Flüchtigen von Großbritannien nach Österreich nur "in seltenen Fällen von Erfolg gekrönt".

"Grenzüberschreitende Mobilität"

Was weiters für die Fluchtgefahr spreche (und nicht nur für "abstrakte Fluchtmöglichkeiten", wie die Meinl-Anwälte argumentieren) sei Meinls "grenzüberschreitende Mobilität". Untermauert wird selbige mit seinen Funktionen in Gesellschaften, die über alle Weltteile und -meere verstreut sind, von den Niederlanden über Bermuda bis Aruba.

Meinls Gegenargument zum "Fluchtanreiz", wonach er 400.000 Euro zur Renovierung und Ausgestaltung seines ständigen Wohnsitzes in der Steiermark aufgewendet habe, zieht bei den Richtern nicht. Sie sprechen ihm zwar eine "gewisse soziale Integration in Österreich" nicht ab, gewichten aber die internationalen Tätigkeiten und Kontakte höher.

Und offenbar hat sich Julius Meinl selbst ein Haxl gestellt. Laut Justiz hat er nämlich beabsichtigt, eine Liegenschaft in England zu kaufen. " Das könnte eine weitere Möglichkeit schaffen, sich dem Strafverfahren zu entziehen." (Renate Graber, DER STANDARD, 21.3.2013)