Wien - Laut den vorläufigen Zahlen des ÖAMTC sind im Jahr 2012 insgesamt 522 Personen auf Österreichs Straßen getötet worden. Zwölf Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle ereigneten sich aufgrund von Ablenkung, rund fünf Prozent wegen Übermüdung und vier Prozent waren auf Herz-Kreislaufversagen oder akute Erkrankungen zurückzuführen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch insbesondere bei der Ursache "Übermüdung" höher sein - Experten führen bis zu 30 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle darauf zurück.

Bei einem Symposium des ÖAMTC und der Ärztliche Kraftfahrvereinigung Österreichs (ÄKVÖ) am Mittwoch in Wien thematisierten Experten psychologische, medizinische und rechtliche Aspekte dieser Unfallursachen. "Wer während der Fahrt telefoniert, produziert um 40 Prozent mehr Fahrfehler. Ein auf vier Stunden verkürzter Nachtschlaf bringt dieselbe Reaktionsverschlechterung wie 0,5 Promille Alkohol im Blut. Nach einer durchwachten Nacht reagiere man so, als habe man 0,8 Promille", erläuterte Wolfgang Staffen, Facharzt für Neurologie.

Quantifizierung von Müdigkeit problematisch

Laut Straßenverkehrsordnung beziehungsweise Kraftfahrgesetz darf ein Fahrzeug nur gelenkt werden, wenn man die dementsprechende körperliche Eignung und geistige Aufmerksamkeit aufweist und frei von persönlichen Beeinträchtigungen wie etwa Müdigkeit, Ablenkung und Krankheit ist, erläuterte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Theoretisch können Verwaltungsstrafen von bis zu 726 Euro verhängt werden. Die Polizei kann auch die Weiterfahrt unterbinden. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann es zu strafrechtlichen Sanktionen kommen.

Für die Polizei ist die Quantifizierung der Müdigkeit jedoch problematisch, erklärte Klaus Scherleitner vom Landespolizeikommando Oberösterreich. Während bei Beeinträchtigungen von Fahrzeuglenkern durch Alkohol, Suchtgift und Medikamente und bei der Ablenkung in Teilbereichen praktikable gesetzliche Bestimmungen existieren, ist es bei der Übermüdung umso schwieriger, polizeilich vorbeugend aktiv zu werden, so der Experte. 

"Pupillomat" zum Messen von Müdigkeit

Das Führerscheingesetz ließe viel Interpretationsspielraum zu. Polizisten müssen schließlich an Ort und Stelle entscheiden, ob eine Übermüdung vorliegt oder nicht. Eine Vorführung zu einem zuständigen Arzt ist rechtlich nicht vorgesehen, erläuterte Scherleitner.

Einen Lösungsansatz, um müdigkeitsbedingte Beeinträchtigungen zu erkennen, ist für Scherleitner der "Pupillomat" - ein "Alkomat" für müde Lenker. Das für Straßenkontrollen taugliche Untersuchungsgerät gibt Auskunft über den Grad der Müdigkeit. Bereits 2005 und 2006 wurde es in Oberösterreich getestet. Durchgeführt wurden rund 1.200 auf Freiwilligkeit beruhende Untersuchungen, vorwiegend bei Berufskraftfahrern. Dabei wurde die Pupille vermessen, und als Maß für die Müdigkeit der relative Pupillenunruheindex ermittelt. 

Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Bei der Versuchsreihe wurden 20 Prozent der Lenker als übermüdet, 30 Prozent als kontrollbedürftig und 50 Prozent als normal beziehungsweise fahrtauglich eingestuft. Eine Untersuchung dauerte ungefähr elf Minuten. Das sei relativ "aufwändig und verbesserungswürdig", sagte Scherleitner. Seiner Ansicht nach sei der Ansatz jedoch grundsätzlich richtig. Nach dem Pilotprojekt in den Jahren 2005 und 2006 war allerdings Schluss mit dem "Pupillomat".

Beim Symposium thematisiert wurden auch Schlafstörungen. Eine besonders häufige Schlaferkrankung ist das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom, erläuterte Bernd Saletu, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie. Betroffene leiden an Atemstillständen während des Schlafs. Es kommt zu Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit, wodurch die Leistungsfähigkeit stark abnimmt. "Das Risiko für Verkehrsunfälle ist bei Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe drei bis sieben Mal höher", so Saletu abschließend. (APA/red, derStandard.at, 20.3.2013)