lWien - Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch im Fall der sogenannten Wiener Kellerleichen die lebenslange Freiheitsstrafe für die 34-jährige Estibaliz C. bestätigt. Ein Berufungssenat verwarf die von Verteidiger Rudolf Mayer eingebrachte Berufung gegen die Höchststrafe, die ein Schwurgericht im vergangenen November über die gebürtige Spanierin verhängt hatte. Damit ist das Urteil in dem spektakulären Doppelmord-Verfahren rechtskräftig.

Verteidiger plädierte für "zeitlich begrenzte Haft"

Der Verteidiger der 34-Jährigen, die selbst nicht anwesend war, forderte eine Korrektur des Strafausmaßes. Den Schuldspruch wegen Doppelmordes sowie die ebenfalls vom Erstgericht ausgesprochene Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bekämpfte er hingegen nicht mehr. "Eine zeitlich begrenzte Haft wäre möglich und angebracht gewesen", sagte Mayer. Das Erstgericht habe die geständige Verantwortung und die Persönlichkeitsstörung seiner Mandantin zu wenig berücksichtigt. Diese habe sich zu den Tatzeitpunkten "aufgrund ihrer Disposition in einer seelischen Ausnahmesituation befunden". 

Für Oberstaatsanwältin Katja Wallenschewski ging diese Argumentation ins Leere. Sie beharrte auf lebenslang: "Die Opfer hatten keine Chance, sich gegen die Angriffe zu wehren." Aus Sicht der Oberstaatsanwaltschaft könne es deshalb nur eine Strafe geben - lebenslang, betonte Wallenscheswki.

Berufungssenat: Erstgerichtliche Strafe angemessen

Der Berufungssenat schloss sich nach äußerst kurzer Beratungszeit der Staatsanwaltschaft an. "Es ist kein Substrat da, zu ihren Gunsten weitere mildernde Umstände zu finden. Bei gebührender Abwägung ist die vom Erstgericht verhängte Strafe schuld- und tatangemessen", hielt die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest.

Nach dem nun rechtskräftigen Urteil hat Estibaliz C. im April 2008 ihren Ex-Mann Holger H. (43) und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten Manfred H. (47) hinterrücks bzw. im Schlaf aus einer Entfernung von jeweils zehn bis 20 Zentimetern erschossen. Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge zerteilte sie die sterblichen Überreste der Männer mit einer Motorsäge, betonierte die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe ein und versteckte die Gefäße im Keller ihres Eissalon "Schleckeria" in Wien-Meidling. Bei Installationsarbeiten in einem benachbarten Kellerabteil wurden sie im Juni 2011 entdeckt. (APA, 20.3.2013)